Freitag, 18. Januar 2019

Stephan Harbarth

Stephan Harbarth
Der deutsche Politiker und Rechtsanwalt Stephan Harbarth wurde am 19. Dezember 1971 in Heidelberg geboren.

Er gehört der politischen Partei Christlich Demokratische Union (CDU) an. Im November 2018 wurde er als Nachfolger von Ferdinand Kirchhof zum Richter am Bundesverfassungsgerichts nominiert.

Er tritt dafür ein, den Paragrafen 219a für ein Werbeverbot für Abtreibungen zu belassen.

Harbarth ist im Parlament ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Darüber hinaus ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Er ist Mitglied der Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag und Vorstandsmitglied im Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Harbarth hat bisher nie als Richter gearbeitet. Als Rechtsanwalt ist er in den Gebieten Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarktrecht und Prozessführung tätig und hatte folgende Mandate:
  • Daimler bei Veräußerung sämtlicher Anteile an EADS
  • Klett beim Verkauf von Forum Institut an SRH
  • Veräußerung eines Geschäftsbereichs der BBS an Tyrol Equity AG
  • 20/10 PERFECT VISION AG beim Verkauf von Anteilen an der Technolas Perfect Vision GmbH an Bausch & Lomb
  • Südzucker AG bei Begebung von Anleihen
  • Südzucker AG bei Begebung einer Wandelschuldverschreibung
  • CropEnergies AG bei Joint Venture mit Tyczka
  • Südzucker AG beim Abschluss eines Schuldscheindarlehensvertrags
  • Woellner-Gruppe bei Veräußerung von MKS 
  • 20/10 PERFECT VISION AG beim Joint Venture mit Bausch & Lomb im Bereich der refraktiven Augenlaserchirurgie
  • Springer Science + Business Media bei der Veräußerung von Forum Institut
  • Woellner-Gruppe bei Veräußerung von FAWECO und Physioderm
  • MVV Energie AG bei Bezugsrechtskapitalerhöhung
  • Sanofi-Aventis in Post-M&A-Streitigkeiten
  • DaimlerChrysler AG bei Platzierung eines 7,5 %igen EADS-Pakets an Finanzinvestoren
  • KUKA AG bei der Emission von Wandelschuldverschreibungen sowie Listing an der Luxemburger Börse
  • CropEnergies AG beim Börsengang
  • DaimlerChrysler AG beim Erwerb der Minderheitsanteile an der MTU Friedrichshafen GmbH
  • MLP AG bei der Veräußerung der MLP Versicherung AG
  • Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co. KG beim Zusammenschluss mit Motor-Presse-Verlage GmbH & Co. KG
  • Gruner + Jahr AG & Co. KG beim Erwerb der Mehrheitsanteile an der Vereinigte Motor-Verlage GmbH & Co. KG
  • Merck KGaA beim Erwerb der Covion GmbH und des Geschäftsbereichs für organische Halbleiter von Avecia Investments Limited
  • Zusammenlegung der MVV Verkehr AG, MVV OEG AG, HSB AG, VBL GmbH und RHB GmbH
  • Mannheimer Lebensversicherungs AG beim Verkauf des Lebensversicherungs-Portfolios an Protektor
  • Südzucker AG bei der Veräußerung der Schöller Holding an Nestle
  • Allianz bei der Übernahme der Dresdner Bank und damit verbundenen Transaktionen
  • Allianz als Mehrheitsaktionär bei dem öffentlichen Übernahmeangebot der Münchener Rück für die ERGO Versicherungsgruppe AG
  • Allianz AG bei dem Squeeze out von Minderheitsaktionären der Dresdner Bank AG
  • Verkauf Forum Institut
Er wird in der "Stufe 10" der Abgeordneten geführt, die jährlich mehr als "250.000" Euro abseits ihrer Diäten einnehmen.

Stephan Harbath wohnt in Heidelberg im Rhein-Neckar-Kreis. Er ist katholisch, verheiratet und Vater von drei Kindern.

Leben

19. Dezember 1971. Stephan Harbarth wurde am in Heidelberg geboren. Er wächst in Schriesheim auf.

1987. Harbarth tritt in die Junge Union ein.

1991. Er legt das Abitur am Bunsen-Gymnasium in Heidelberg ab und studiert anschließend RECHTSwissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

1993. Er wird Mitglied der CDU.

1995 bis 1997. Er führt den Kreisverband Rhein-Neckar der Jungen Union.

1996. Er legt die Erste juristische Staatsprüfung ab.

1997 und 1999. Er absolviert das Referendariat am Kammergericht in Berlin.

August 1999. Er legt die Zweite juristische Staatsprüfung ab.

1998. Er wird an der Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert.

Studienjahr 1999/2000. Er studiert mit einem Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) an der Yale Law School und erwirbt den akademischen Grad eines Master of Laws.

Ab 2000. Harbarth ist als wirtschaftsrechtlich beratender Rechtsanwalt in Mannheim tätig. 

Ab 2005. Er gehört dem Bezirksvorstand der CDU Nordbaden an.

Bis April 2008. Er ist Partner der internationalen Anwaltssozietät Shearman & Sterling LLP.

Ab Mai 2008. Er ist Vorstandsmitglied der (wieder eigenständigen) SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG und verdient dort neben seiner Abgeordnetendiät in der Stufe 10 oberhalb von € 250.000 jährlich.

27. September 2009. Er wird als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 277 Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.

Ab 2009. Er ist Mitglied im CDU-Bundesausschuss.

Ende August 2010. Harbarth wird in den Bundesfachausschuss Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzpolitik der CDU Deutschlands berufen.

2011. Er wird als Nachfolger von Georg Wacker zum Kreisvorsitzenden der CDU Rhein-Neckar gewählt.

Ab 2013. Er ist Mitglied des Landesvorstandes der CDU Baden-Württemberg. Er ist Mitglied im CDU-Bundesvorstand.

22. September 2013. Er wird wieder als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 277 Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.

28. Januar 2014 bis 21. Juni 2016. Er ist Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.

2015. Die SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG wird von der Volkswagen AG mandatiert, um dem Konzern beim VW-Abgasskandal zu helfen. 

Weil von den Manipulationen bei VW Millionen deutscher Verbraucher betroffen sind, soll im Bundestag auch der Rechts- und Verbraucher-Ausschuss darüber diskutieren. Vor allem die Grünen wollen von der Regierung Näheres zu dem Skandal erfahren.

Doch daraus wird nichts, denn gleich zu Beginn der Sitzung beantragt eine Vertreterin der Unionsriege im Ausschuss, deren Chef Harbarth als Obmann ist, den bereits eingeplanten Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Abgeordneten der großen Koalition nehmen das Thema VW daraufhin von der Tagesordnung - mit der Stimme Harbarths, ohne den Ausschuss über seinen Interessenskonflikt zu informieren.

Von der Opposition wird ihm Befangenheit vorgeworfen. Der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) schreibt, es gebe „nach geltendem Recht keine zwingenden Gründe für einen Ausschluss von Stimmrechten eines Abgeordneten bei Entscheidungen des Bundestages, die diesen selbst begünstigen können“.

7. Juni 2016. Er wird er zum stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten gewählt.

Juni 2017. Er stimmt gegen die Ehe für alle.

24. September 2017. Er wird wieder als CDU-Abgeordneter für den Wahlkreis 277 Rhein-Neckar direkt in den Deutschen Bundestag gewählt.

29. Januar 2018. Er wird als stellvertretender Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Recht und Verbraucherschutz, Innen, Sport und Ehrenamt, Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten bestätigt.

Ab März 2018. Stephan Harbarth ist Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

15. April 2018. Alexander Dobrindt fordert Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber.

Harbarth stimmt Dobrindts Vorschlägen zu. Er sagt: „Durch eine konsequente Umstellung auf Sachleistungen würden die Anreize für eine Antragstellung in Deutschland deutlich reduziert ... Wir sollten auch den Zeitraum von 15 Monaten, bis zu dem Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängern“. Die CSU denkt hier konkret an 36 Monate.

Ein entsprechender Vorschlag sei allerdings bislang am Widerstand der SPD gescheitert und deshalb in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzbar gewesen. Angesichts der vielen Asylanträge von Migranten, die zuvor schon in anderen EU-Staaten registriert wurden, sagt Harbarth: „Von zentraler Bedeutung ist vor allem, dass wir deutliche Leistungssenkungen möglich machen, sobald ein Hinweis darauf vorliegt, dass ein anderes EU-Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.“

Nötig sei ein „wehrhaftes Dublin-System“, das klarmache: „Eine Weiterreise lohnt sich nicht. Angesichts von mehreren zehntausend Übernahmeersuchen, die Deutschland jedes Jahr an andere EU-Länder stellen muss, ist das ein entscheidender Punkt.“

Juni 2018. Harbarth stimmt im Bundestag für die Beibehaltung der Sanktionen bei Hartz 4.

8. November 2018. Harbarth verteidigt im Bundestag als erster Redner der großen Koalition die Haltung der Bundesregierung, den Migrationspakt der Vereinten Nationen demnächst zu unterschreiben.

9. November 2018. Er wird er als Nachfolger von Ferdinand Kirchhof zum Richter am Bundesverfassungsgerichts nominiert. 2020 soll Harbarth turnusgemäß an die Spitze des Gerichts aufrücken, wenn die Amtszeit Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) endet.

Harbarth muss aber formal noch gewählt werden. Im Bundestag braucht er eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also 474 von insgesamt 709 Stimmen. Die Koalition verfügt zusammen aber nur über 399 Stimmen. Mithin bedarf Harbarth auch der Zustimmung aus Teilen der Opposition. Die Nominierung Harbarths ist deshalb von der Spitze der Unions-Fraktion, die nach einem Proporzverfahren für diesen Posten das Vorschlagsrecht hat, und vermutlich auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Grünen und FDP abgestimmt. Beide Fraktionen tragen die Entscheidung mit. Da er Vizepräsident werden soll, muss auch der Bundesrat seiner Ernennung zustimmen.

Stefan Ruppert (Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion) sagt, das sei ein „sehr guter Vorschlag“. Harbarth sei ein „klar marktwirtschaftlich orientierter Anwalt“. Seine Wahl werde zu einer „guten Mischung“ im Bundesverfassungsgericht beitragen. Der ursprünglich für Karlsruhe vorgesehene Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, stößt bei den Grünen auf Widerstand.  

22. November 2018. Harbarth wird vom Bundestag zum Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. In der geheimen Wahl stimmt eine Zweidrittelmehrheit von 452 Abgeordneten für ihn, 166 gegen ihn, 34 enthalten sich.

Er ist damit seit einem Vierteljahrhundert der erste Rechtsanwalt im Bundesverfassungsgericht und der erste Wirtschaftsanwalt von Gewicht überhaupt. Von 1967 bis 2005 gab es drei Rechtsanwälte unter ihnen.

Aus der Politik kommen derzeit nur der langjährige saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller und sein Senatskollege Peter Huber, der kurz CDU-Innenminister in Thüringen war. Zwar waren auch die über jeden Zweifel erhabenen Gerichtspräsidenten Jutta Limbach und Roman Herzog unmittelbar vor ihrer Nominierung aktive Landespolitiker. Beide hatten allerdings zuvor klassische Professorenlaufbahnen eingeschlagen.

15. Januar 2019. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt unter Stephan Harbarth die Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4). Dabei geht es um die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, muss sich aktiv um einen Job bemühen. Diejenigen, die diesen Ansprüchen nicht gerecht werden, straft das Zweite Sozialgesetzbuch mit Leistungskürzungen. Im schlimmsten Fall können die Sanktionen so weit gehen, dass die Betroffenen ohne Unterstützung dastehen. Mit weniger Leistungen müssen Hartz-IV-Empfänger unter anderem dann auskommen, wenn sie Termine im Jobcenter versäumen. Nach den neuesten Zahlen von 2017 waren im Jahresdurchschnitt etwa 136 800 Erwerbsfähige mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anlass für die Verhandlung ist der Fall eines Arbeitslosen in Ostdeutschland, dem das Jobcenter Erfurt das Arbeitslosengeld II gekürzt hat: erst um 30 Prozent, weil er ein Jobangebot abgelehnt hat; dann um 60 Prozent, weil er einen Job auf Probe nicht antreten wollte. Der Mann verklagte das Jobcenter vor dem Sozialgericht Gotha. Das Gericht hält die gesetzlichen Vorschriften für verfassungswidrig und hat sie deshalb dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Begründung: Der Staat müsse jedem Menschen das Existenzminimum garantieren. Dies sei aber nicht mehr gewährleistet, wenn Hartz IV-Leistungen gekürzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht will auch klären, inwieweit Sanktionen ein wirksames Mittel sind, um Arbeitslose in neue Jobs zu vermitteln. Es gibt Studien, die dies bejahen. Sozialverbände bezweifeln das. Die Sozial-Initiative Tacheles hat dazu 21.000 Personen befragt. Tacheles-Vorstand Harald Thomé darf heute in Karlsruhe die Ergebnisse der Umfrage vorstellen. "Zu 81 Prozent haben die Betroffenen und Befragten gesagt: Sanktionen sind nicht motivierend, sondern schädlich", sagt er. "Und ich denke, das ist eine klare Aussage."

Die Linke hält Stephan Harbarth für befangen weil er im Juni 2018 im Bundestag für die Sanktionen gestimmt hat.

Ohne auf die persönlichen Vorwürfe gegen ihn einzugehen, dämpft Harbarth die Erwartungen an das Verfahren. Es gehe nicht um die Frage, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien, sagt er zu Beginn der Verhandlung. Erst recht gehe es nicht um die politische Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen. Ihm zufolge stelle sich vielmehr die Frage, "was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf". Dem Senat sei bewusst, dass die Thematik für viele Menschen in schwierigen Lebenslagen sehr wichtig sei und grundlegende Bedürfnisse betreffe. "Das nehmen wir ernst."

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der ebenfalls nach Karlsruhe gekommen ist, sieht das anders. Er sieht durchaus Reformbedarf, hält aber das Grundprinzip des Förderns und Forderns bei Hartz IV nach wie vor für richtig. "Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern". Dies sei mit Blick auf die Gemeinschaft und insbesondere die Steuerzahler geboten. Heil erklärt auch, er halte die Grundentscheidung aus dem Jahr 2005 für eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik für richtig. Arbeitslosigkeit solle nicht verwaltet, sondern überwunden werden. Dass sich nun das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt, findet er gut. "Ich halte dieses Verfahren für eine Riesenchance, eine gesellschaftspolitische Debatte, die seit 15 Jahren geführt wird, rechtlich zu klären und damit auch zu entgiften", sagt er. Er sei nach wie vor der Meinung, dass Mitwirkungspflichten notwendig seien. Aber es müsse das Prinzip gelten: "So viel Ermutigung wie möglich und so viel Ermahnung wie nötig. Die Förderung muss im Mittelpunkt stehen".

"Hartz IV ist das Schreckgespenst unseres Sozialstaates", sagt Linke-Chefin Katja Kipping. Schreckgespenstern begegne man nicht leise flüsternd mit einer Taschenlampe, wie es Hubertus Heil derzeit tue, der Hartz-IV-Sanktionen abmildern, aber nicht abschaffen will. Nötig seien vielmehr Geisterjäger,. "Licht an, Spuk beenden, Sanktionen abschaffen!"

Auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach hält die Sanktionen in ihrer heutigen Form für nicht tragbar. "Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass Sanktionen die Existenz gefährden", sagt sie. "Genau das ist der Fall, wenn das Existenzminimum angegriffen wird und wenn die Menschen Kürzungen erfahren, die sie unterhalb des Existenzminimums drücken: bei der Wohnung, bei den Lebensmitteln." Das dürfe nicht sein.

Ein Urteil des Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.

2020. Voraussichtlich wird Harbarth nach dem Ausscheiden von Andreas Voßkuhle Präsident des höchsten deutschen Gerichts.

Einmal im Amt, sollen die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter unabhängig und ohne parteipolitische Bindung entscheiden. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Die beiden Senate mit je acht Mitgliedern sind traditionell besetzt mit vormaligen Bundesrichterinnen und Hochschulprofessoren, zumeist aus dem Bereich Staatsrecht.

Bilder aus Wikimedia Commons
Stephan Harbarth, Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 Unported, Urheber: Matthias Busse

Quellen
09.11.2018, Zeit, Bundesverfassungsgericht, Stephan Harbarth soll Andreas Voßkuhle ablösen