Freitag, 29. Dezember 2017

Bankgeheimnis (Abgeschafft am 25. Juni 2017)

Älteste heutige Bank:
Banca Monte dei Paschi di Siena
Das Bankgeheimnis (eigentlich Bankkundengeheimnis; englisch banking secrecy) bestand aus der Pflicht der Kreditinstitute zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihnen aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Bankkunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünschte.

Es wurde im Zuge der weltweiten Terrorhysterie in einer Nacht und Nebelaktion am 25. Juni 2017 endgültig abgeschafft. Die Anzahl von Berichten unserer Qual-itätsmedien zu dem Thema tendiert gegen Null.

Bei Beziehern öffentlicher Leistungen, die davon abhängig sind, dass der Antragsteller über kein anrechenbares Vermögen bzw. Einkommen verfügt (z.B. BAföG, Sozialhilfe und Arbeitslosengeld), wurde die Prüfung zuvor bereits nicht nur in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Bei Antragstellung werden auch die Konten aller Mitglieder einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" überprüft.

Auch im Strafprozessrecht wurde das Bankgeheimnis durchbrochen. Dort besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht nur für Berufsgeheimnisse (§ 53 bis § 55 StPO), zu denen das Bankgeheimnis jedoch nicht gehörte. Deshalb bestand für Bankangestellte im Strafverfahren - im Gegensatz zum Zivilprozess - kein Zeugnisverweigerungsrecht. Ebenso wenig stand den Kreditinstituten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO zu. Die Mitarbeiter waren deshalb zur Aussage vor der Staatsanwaltschaft verpflichtet. Sie mussten sich vor der Aussage allerdings nicht die gewünschten Kenntnisse verschaffen, denn es bestand keine Erkundigungspflicht. 

Geschichte

1619. Das Bankgeheimnis wird zum Gesetz.

Ab 1998. In Deutschland müssen die Banken dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nicht nur die Höhe der angemeldeten Freibeträge für Kapitalerträge melden, sondern auch deren Inanspruchnahmen. Dies lässt Rückschlüsse auf die Höhe des durchschnittlichen Kontostands zu.

Ab Januar 2004. Eine Zinsinformationsverordnung (ZIV) regelt die Meldepflicht von Zinszahlungen (§ 4 Abs. 2, § 8 ZIV).

2005. Finanzbehörden erhalten unter Hans Eichel (SPD / Bundesfinanzminister) das Recht Bankdaten abzufragen. Es soll nur in Ausnahme angewendet werden.

Der „Berliner Kurier“ schreibt: „Ab 2006 erfolgt die Abfrage bei der Bank voll elektronisch. Darf der Finanzbeamte auch das Konto selbst einsehen? Ja. (…) Darf auch das Sozialamt , die Familienkasse, die Arbeitsagentur, de Bafög-Stelle bei der Bank mein Konto abfragen? Nein. Aber diese Stellen dürfen das Finanzamt bitten, ihnen die Daten zu überlassen…“

Begründet wird die Legalisierung der staatlichen Einsichtnahme in Privatkonten nicht nur mit dem Kampf gegen reiche Steuerhinterzieher, sondern auch mit dem gegen Terror.

2007. Nachdem lange Zeit die Frage, ob das Bankgeheimnis nicht dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliege kontrovers diskutiert wurde nimmt der BGH in einem Urteil  ausführlich Stellung. Danach werde das Verhältnis zwischen Datenschutz und Bankgeheimnis maßgeblich von § 1 Abs. 3 Satz 2 BDSG bestimmt, wonach die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, von den Bestimmungen des BDSG unberührt bleibt. Dies bedeutet nicht nur, dass Datenschutz und Bankgeheimnis nebeneinander gelten, sondern auch, dass das Datenschutzrecht im Verhältnis zum Bankgeheimnis als Berufsgeheimnis eine Auffangfunktion hat. 

2. April 2009. Auf dem G20 - Gipfel in London geht es darum schärfere Regeln für die Finanzmärkte festzulegen. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarcozy streben im Vorfeld "bindende Beschlüsse" an. Zur Stabilisierung des Finanzmarktes möchte man eine internationale Aufsichtsbehörde schaffen. Diese soll zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) die wirtschaftlichen und finanziellen Risiken der Märkte indizieren und notfalls Maßnahmen vorschlagen. Der IWF soll besser ausgestattet werden damit er angeschlagenen Staaten verstärkt unter die Arme greifen kann. "Systemisch wichtige" Hedgefonds sollen in die Regulierungsvorschriften aufgenommen werden. Das Bankgeheimnis will man so gut wie abschaffen und Steueroasen sollen bekämpft werden.

2013. Die Behörden fragen etwa 150.000 Mal Bankdaten ab. Ab diesem Jahr dürfen auch Gerichtsvollzieher Konten abfragen. Sie erfahren aber weder Kontostände noch Kontobewegungen, sondern nur die Existenz von Konten, wann sie eröffnet und gegebenenfalls gelöscht worden sind sowie Name und Geburtsdatum des Kontoinhabers.

2014. Zwischen allen OECD- und G20-Ländern wird der automatische Austausch von Steuerinformationen vereinbart. 97 Länder erklären bis zum 13. Dezember 2017, wann sie mit dem Informationsaustauch in Steuersachen beginnen wollen.

2016. Die Finanzbehörden starten 358.228 Bankabfragen.

November 2016. Gläubiger können ab jetzt auch für Beiträge unter 500 Euro einen Kontoabruf beantragen.

Bis 25. Juni 2017. Das Steuerrecht respektiertgenerell das Bankgeheimnis (§ 30a AO). Finanzbehörden sind verpflichtet, besondere Rücksicht auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden zu nehmen. Nach § 30a Abs. 5 AO sind Auskunftsersuchen der Finanzämter an Kreditinstitute ausdrücklich zugelassen. Für Auskunftsersuchen an Kreditinstitute gilt § 93 AO. Voraussetzung ist, dass eine Ermittlung beim Steuerpflichtigen selbst nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO). Finanzämter dürfen sich dann an Kreditinstitute wenden, um Kontenstände sowie Zahlungs- und Zinseingänge zu erfragen.

25. Juni 2017. Durch Art. 1 Nr. 2 des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wird § 30a der Abgabenordnung gestrichen. Finanzbehörden dürfen seitdem Auskunftsersuchen über eine ihr noch unbekannte Anzahl von Sachverhalten mit dem Grunde nach bestimmbaren, ihr noch nicht bekannten Personen stellen (Sammelauskunftsersuchen) (neuer § 93 Abs. 1a AO).

Den sogenannten "Kampf gegen Terror" der zur Abschaffung geführt hat nennt Finanzstaatssekretär Michael Meister von der CDU inzwischen auch als Begründung für Barzahlungseinschränkungen.

Eine Möglichkeit, dem "BIG BROTHER" zu entkommen könnten Kryptowährungen wie Bitcoin werden.

9. Juli 2017. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern offenbar bereits 340.265 Abfragen eingegangen. Das sind 83 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Rekordwert des Vorjahres wurde damit beinahe schon erreicht.

Dem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge wurden 89.134 Konten aus steuerlichen Zwecken abgefragt und damit 69 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anfragen der Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher sollen sogar um 89 Prozent auf 251.131 gestiegen sein.

Bilder aus Wikimedia Commons
Älteste heutige Bank: Banca Monte dei Paschi di Siena, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported, Urheber: Lucarelli

Quellen