Samstag, 10. November 2018

Holocaustleugner Ernst Zündel

Ernst Zündel

Der Holocaustleugner Ernst Zündel (Ernst Christof Friedrich Zündel, Zundel, Pseudonym Christof Friedrich) wurde am 24. April 1939 in Calmbach in Baden-Württemberg geboren.

Leben

1958. Zündel emigriert, vorgeblich um dem Wehrdienst zu entgehen nach Kanada.

1960er Jahre. Zündel wird Anhänger des kanadischen Nationalsozialisten Adrien Arcand.

1970er Jahre. Zündel begegnet verschiedenen internationalen Holocaustleugnern. Darunter auch Thies Christophersen. Dessen Publikation "Die Auschwitzlüge" übersetzte er ins Englische und vertrieb sie.

1976. Zündel gründet in Toronto den Samisdat-Verlag und verbreitet mit Hilfe von Spenden zahlreichende holocaustleugnende Schriften. In unregelmäßigen Abständen veröffentlichte er auch den "Germania Rundbrief".

1980er Jahre. Zündel tritt schwerpunktmäßig mit der Produktion von Propagandavideofilmen hervor. Eines der Videos ist der in Deutschland indizierte Film "Ein Deutscher und ein Jude untersuchen Auschwitz". In dem Film streifen Zündel und David Cole durch das KZ Auschwitz und legen dem Zuschauer dar, welche Teile der historischen Darstellung des Holocaust seiner Meinung nach nicht stimmen würden.

1988. Wegen seiner holocaustleugnenden Aktivitäten steht Zündel in Toronto vor Gericht. Zeugen für ihn sind J.G. Burg, David Irving und Fred A.Leuchter. Leuchter reiste aus diesem Anlass nach Ausschwitz und Majdanek um dort Untersuchungen in diversen Gaskammern durchzuführen. Im Prozess konnte er jedoch nicht die Position Zündels stärken. Er musste einräumen dass er die Berufsbezeichnung Ingenieur in Kanada zu unrecht führte.

Ab 1990. Zündel mietet bei einem US-amerikanischen Kurzwellen-Sender Sendezeit und verbreitet daraufhin seine holocaustleugnenden und antisemitischen Ansichten weltweit in deutscher Sprache. Bela Ewald Althans, ein damals führender Neonazi, diente ihm zu der Zeit als Verbindungsperson in Deutschland.

Seit 1994. Zündel ist nun mit einer eigenen, den Holocaust leugnenden Homepage im Internet vertreten. Weil Holocausleugnung in Kanada strafbar ist, wird die Seite von den USA aus durch Zündels Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut. Auf der Internetseite ist auch ein Emblem zu sehen welches farblich und strukturiert der Hakenkreuzfahne entspricht, statt des Kreuzes ist im weißen Kreis allerdings ein stilisiertes Z eingelassen.

1995. Auf Zündels Wohnung in Toronto wird ein Brandanschlag verübt. Dabei entstand ein Schaden von 400.000 Dollar. Zu dem Angriff bekannte sich eine Gruppe namens "Jewish Armed Resistance Movement". Diese Gruppe soll laut der kanadischen Zeitung Toronto Sun Kontakte zur Jewish Defense Legaue (JDL) und zu Kahane Chai haben. Meir Weinstein, der Führer der JDL in Toronto bestritt eine Verwicklung in den Anschlag. Er wurde aber 5 Tage später zusammen mit Irv Rubin selbst beim Versuch erwischt, bei Zündel einzubrechen und von der Polizei deshalb festgenommen.

2003. Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim liegt gegen Zündel ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung vor.

5. Februar 2003. Zündel wird in den USA wegen Verstoßes gegen die US-amerikanischen Einwanderungsbestimmungen verhaftet.

19. Februar 2003. Zündel wird von den USA nach Kanada abgeschoben obwohl seine Aufenthaltsberechtigung in Kanada abgelaufen war. Er versuchte daraufhin, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu vermeiden.

24. Februar 2005. Die kanadische Justiz bewilligt die Auslieferung Zündels nach Deutschland und ordnet seine Abschiebung an. Begründet wurde das damit dass Zündel eine Gefahr für die nationale Sicherheit Kanadas darstellen würde. Der Richter bezeichnete Zündel in seiner Entscheidung als heuchlerischen Rassisten, der versucht habe, sich ein pazifistisches Image zu geben, um seine extremistischen und antisemitischen Ansichten verbreiten zu können.
Der Prozess um die Abschiebung Zündels war in Kanada nicht unumstritten. Es wurde dabei ein sonst nur gegen Terroristen vorgesehenes "Security Certificate"-Verfahren angwandt. Dabei bekommen weder der Angeklagte, noch sein Verteidiger die gegen ihn vorgebrachten Beweismittel zu sehen.

1. März 2005. Zündel wird nach Frankfurt am Main ausgeflogen. Dort festgenommen und zur Untersuchungshaft in die JVA Mannheim überführt.

19. Juli 2005. Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt vor dem Landgericht gegen Zündel Anklage wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangeboten sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze.

8. November 2005. Der erste Prozesstag gegen Zündel. Er endet noch vor dem Verlesen der Anklageschrift mit einem Eklat. Der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz wurde vom vorsitzenden Richter das Mandat entzogen weil sie sich mit ihren Einlassungen in der Verteidigungsschrift möglicherweise selbst der Volksverhetzung strafbar gemacht hat. Der als "Assistent" benannte Horst Mahler wurde vom Verfahren ausgeschlossen weil gegen ihn Berufsverbot bestehen würde und seine Mitwirkung am Prozess strafbar wäre. Die Verteidigung reagierte darauf mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter.

15. November 2005. Der Befangenheitsantrag scheitert ebenso wie ein Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit von dem Prozess. Der Prozess wurde ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger gefunden war. Der Haftbefehl gegen Zündel blieb jedoch bestehen.

9. Februar 2006. Der zweite Prozesstag. Stolz kehrte als Wahlverteidigerin in Zündels Team zurück. Das bestand aus Jürgen Rieger und Ludwig Bock (zwei bereits wegen Volksverhetzung verurteilten Anwälten) sowie aus Herbert Schaller, der wiederum später an der sogenannten "Holocaust-Konferenz" in Teheran teilnahm.

31. März 2006. Das Oberlandesgericht Karlsruhe schließt Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz vom Verfahren aus weil sie ihre Verteidigungsaufgabe missbraucht, das Verfahren durch "prozessfremdes Verhalten" sabotiert und trotz Redeverbots durch den Vorsitzenden Erklärungen mit "teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben" habe. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Ausschluss später. Von Strafrechtsexperten wurde der Ausschluss als Novum in der deutschen Rechtsgeschichte bezeichnet.

15. Februar 2007. Die Kammer folgt in ihrem Urteilsspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zündel wird wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte hatten Freispruch gefordert. Gegen das Urteil wurde von seinen Anwälten Revision eingelegt.

12. September 2007. Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision (AZ.: 1 StR 337/07). Die Verteidigung kündigt daraufhin eine Verfassungsbeschwerde an.

14. Januar 2008. Sylvia Stolz wird vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen.

1. März 2010. Zündel wird aus der Haft entlassen.

November 2012. Unter der Leitung vom "Freien Netz Süd" soll es ein Zusammentreffen von Ernst Zündel und Vertretern der griechischen Neonazi-Partei Chrysi Avgi gegeben haben.

Bilder aus Wikimedia Commons
Ernst Zündel, Lizenz: Public Domain, Urheber: UnionPride

Quellen