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Den Medien geht es, wie einem Großteil der deutschen Bevölkerung, wirtschaftlich immer schlechter. Etwa 5 Monate vor der Bundestagswahl 2009, im April, haben sich (laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linken) unter anderem deshalb Dietrich von Klaeden (Axel-Springer-AG / Leitung von Regierungsbeziehungen) und Christoph Keese ("Aussenminister" des Axel-Springer-Konzerns) mit Bernd Neumann (CDU - Kultur-Staatsminister getroffen um auf die Politik Druck für ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger zu machen. Dieses wurde schließlich nach der Bundestagswahl von der Schwarzgeldregierung 2009 im Koalitionsvertrag aufgenommen.
Hilfreich dabei war sicher auch dass der "Staatsminister bei der Bundeskanzlerin" Angela Merkel mit beratender und unterstützender Funktion den außerordentlich wohlklingenden Namen Eckart von Klaeden (Bruder von Dietrich von Klaeden) hat (Eckart von Klaeden war wiederum Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz im Juni 2008 in Chantilly im US-Bundesstaat Virginia). Dietrich war überdies von 2011 bis 2013 Mitglied der Mövenpickpartei-Kommission für Internet und Medien. Joachim Sauer (Ehemann von das Bundeskanzler Merkel) wiederum ist seit 2011 Kuratoriumsmitglied der Friede Springer Stiftung.
Ein Grund, der für die Forderung nach einem neuen Gesetz angeführt wird, ist dass Suchmaschinen wie Google immer bessere Suchergebnisse liefern so dass Besuche auf Angeboten der Verlage überflüssig werden könnten. Man spricht daher auch von einer "Lex Google".
Am 5. Mai 2012 wurde von der Schwarzgeldregierungskoalition beschlossen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Rahmen des Dritten Korbs der Reform des Urheberrechts einzuführen. Am 14. Juni 2012 wurde bekannt dass ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz unter Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der Mövenpickpartei an diverse Ministerien und Lobbykreise verschickt wurde. Der Richter Dr. Martin Vogel (er hat selbst an 4 Gesetzen mitgearbeitet) geht davon auss dass der größte Teil des Entwurfs aus einem großen Presseverlagshaus und nicht aus dem Justizministerium stammt. Demnach sollen in das Urheberrecht Paragraphen 87f bis 87h eingefügt werden, damit die Verlage "umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorgehen können". Ein Jahr sollen Presseverlage ihre Artikel demnach alleine im Internet nutzen dürfen, die gewerbliche Nutzung untersagen oder Geld dafür verlangen. Einen Artikel verlinken und das reine Zitieren soll "theoretisch" erlaubt bleiben. Leistungsschutzrechtsverletzungen sollen mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.Ein Grund, der für die Forderung nach einem neuen Gesetz angeführt wird, ist dass Suchmaschinen wie Google immer bessere Suchergebnisse liefern so dass Besuche auf Angeboten der Verlage überflüssig werden könnten. Man spricht daher auch von einer "Lex Google".
Fraglich ist auch die Anwendung des Urheberrechts an anderer Stelle. Der Versicherungskonzern Ergo welcher durch Betriebliche-Lustreisen seiner Mitarbeiter in Bordelle und Swingerclubs bekannt geworden ist verbietet dem Handelsblatt die Berichterstattung mit Hinweis auf das Urheberrecht.
§87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
14.06.2012, Heise, Medienstudie, TV immer noch wichtigste Informationsquelle
14.06.2012, Lawblog, Digital kastriert
14.06.2012, Zeit, Leistungsschutzrecht, Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen
14.06.2012, Sueddeutsche, Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, Kleine Münze, exklusiv
14.06.2012, me-magazine, Deutsche Medien und wie das Ausland sie sieht
14.06.2012, der presseschauder, Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten
13.06.2012, irights.info, Refertentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (PDF-Datei)
18.07.2011, Google-News-Urteil, Belgische Zeitungen fliegen aus Googles Suchmaschine
Wikipedia, Eckard von Klaeden
Wikipedia, Joachim Sauer
Wikipedia, Funktionen der Massenmedien
Wikipedia, Leistungsschutzrecht für Presseverleger
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient.
Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nicht gewerbliche Zwecke. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.“
Die Aufgabe der Medien und in der Theorie und Realität
Die Medien begreifen sich als vierte Gewalt im Staat und geben vor eine Kritik- und Kontrollfunktion in der Gesellschaft wahrzunehmen indem sie Missstände aufdecken, Ereignisse kommentieren, hinterfragen und kritisieren. Wie jeder Artikel der durch Kommentare zerrissen wird, aber auch mein Blog zeigt wird diese Funktion so gut wie nicht wahrgenommen. Wie auch? Die Gremien der Öffentlich Rechtlichen werden von Wirtschaft und Politik bestimmt, private Medien geben die Meinung ihrer Inhaber wieder. Bei den ÖR betragen die Werbeeinnahmen bis zu 40%, bei den Privaten sind es 50 bis 80%.
Qualitätsjournalismus in Deutschland sieht folgendermaßen aus: Journalisten möchten möglicherweise noch unabhängig und mit kritischer Distanz berichten. Spätestens in der Chefredaktion ist damit jedoch Schluß. Mitarbeiter die sich der Mainstreamberichterstattung der von Wirtschaft und Politik vorgegeben wird nicht anschließen wollen oder querschießen werden ganz schnell ausgebootet. Online-Journalisten wirden bis heute nicht in den Tarifvertrag aufgenommen. Für neue Arbeitsverträge wurde das Tarifniveau um 25% abgesenkt. Seit 2003 sind 1000 Redakteurstellen (etwa ein Achtel) ersatzlos gestrichen worden. Aus Zeitmangel können Artikel kaum noch sorgfältig rechierchiert und geprüft werden. Oft müssen sich Journalisten blind auf Agenturmeldungen verlassen.
Laut einer Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts ist das Fernsehen mit einem Anteil von 30% das wichtigste Informationsmedium in Deutschland, danach folgen Zeitungen (25%) vor Radio (19'%) und Internet (18%). Die Tagesschau des ARD ist dabei mit einem Anteil von 29% die wichtigste Informationsquelle vor Google (6,8%), Bild (6,0%) und heute-Nachrichten des ZDF (5,6%).
Laut einer Studie des Hamburger Hans-Bredow-Instituts ist das Fernsehen mit einem Anteil von 30% das wichtigste Informationsmedium in Deutschland, danach folgen Zeitungen (25%) vor Radio (19'%) und Internet (18%). Die Tagesschau des ARD ist dabei mit einem Anteil von 29% die wichtigste Informationsquelle vor Google (6,8%), Bild (6,0%) und heute-Nachrichten des ZDF (5,6%).
Blogger und das neue Leistungsschutzrecht
Es wird von großen Vorteilen für Blogger gesprochen:
1. Blogger sollen damit Geld verdienen können.
2. Das Recht auf kostenloses Zitat bleibt voll erhalten
3. Wer gewerblich aggregiert, ohne selbst zu schreiben, braucht eine Lizenz
4. Wer privat bloggt muss wegen dem Leistungsschutzrecht nichts bezahlen
Die Sache hat jedoch einen Haken. Selbst ich als Laie sehe unzählige Lücken und nicht regelbare Grauzonen die sich Anwälte zunutze machen werden um Blogger nur so mit Klagen zu überschütten. Bereits ein Werbebanner oder ein Flattr-Knopf gelten als gewerbliche Nutzung. Udo Vertter vom Lawblog schreibt von einem "Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte" und einem "Kniefall vor der Verlegerlobby".
Im Dezember 2010 wurde von mehreren Organisationen und Internetportalen eine Gegeninitiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) gegründet. Zu den Initiatoren gehören u.a. der Chaos Computer Club, Google, Netzpolitik.org, Creative Commons und Wikimedia Deutschland. Am 26. März 2012 sprach sich als erster Verleger Georg Schaff vom Donaukurrier dagegen aus.
Im Referentenentwurf vom 13.06.2012 wird selbst die Vergütung von kleinen Teilen eines Textes gefordert. Demnach könnte selbst die Verwendung von Teilen einer Überschrift zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Letztendlich würden die Rechtsunsicherheiten dazu führen dass zum Beispiel in der Wikipedia als auch in meinem Blog und bei vielen anderen mehr nur noch Quellen die sich ausdrücklich von diesem Leistungsschutzrecht distanzieren verlinkt und zitiert werden könnten.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Die Verlage würden damit eine Vorzugsbehandlung erhalten die freien Journalisten von der Rechssprechung nicht eingestanden wird. Stellt ein Blogger oder ein freier Journalist einen Inhalt ins Netz willig er stillschweigend ein, dass er von anderen genutzt wird. Diese Ungleichbehandlung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
18. Juli 2011. Nachdem Google mit belgischen Verlegern einen Rechtsstreit durch alle Instanzen verloren hat reagiert der Internetkonzern und sperrt die Seiten der Zeitungen aus Google News und der Google-Suche aus. Ähnliches wird, sollte das auch in Deutschland Gesetz werden, wohl auch hierzulande geschehen.
20. Juni 2012. In der Diskussion meinen einige sie könnten profitieren weil nur Texte die unter freien Lizenzen stehen von den Suchmaschinen noch gelistet werden und indem sie nur auf Medien verlinken die die Anwendung des Leistungsschutzrechts ausschließen. Zudem ist ein Linkverkürzer aufgetaucht so dass bei der Verlinkung keine Worte die das Leistungsschutzrecht verletzen würden angegeben werden müssten. Leider wird das eigentliche Problem dass nämlich schon 3 bis 4 Worte die so ähnlich klingen wie das das "Drecksblatt" geschrieben hat ausreichen um Dutzende von Abmahnanwälten am Hals zu haben damit nicht gelöst. Daher wird dieses Blog am Tag bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt offline gehen.
Es wird auch davon geträumt dass man den Spieß umdrehen und die Verlage wegen Urheberrechtsschutzverletzungen verklagen könnte. Die Beantwortung der einfachen Frage "Wie viele Gerichtsverfahren steht einzelner nervlich und finanziell durch und wie viele ein Verlag mit einer Rechtsabteilung?" entlarvt jedoch auch das als nicht realisierbaren Traum.
21. Juni 2012. Es wird darüber spekuliert dass Fr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Gesetz überhaupt nicht haben will und nur wegen dem Koalitionsvertrag diesen Murks abgeliefert hat. In den letzten Tagen haben sich mehrere Presseverlage wie Spiegel und FAZ von dem angedachten Leistungsschutzgesetz distanziert. Offenbar schwärmt nur der Axel-Springer-Verlag davon.
27. Juni 2012. Justus Haucap (Berater der Kommission des Bundeswirtschaftsministeriums) will einen neue Abzockerverein nach dem Vorbild der Gema kreieren um die Gebühren zu verteilen.
28. Juni 2012. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert den Verzicht auf das Gesetz zum besonderen Schutz von Verlagsprodukten.
4. Juli 2012. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet.
28. August 2012. Die Schwarzgeldregierung hat Entwurf Nummer 3 des Leistungsschutzrechts heute versabschiedet. Er sieht vor dass "... gewerbliche Anbieter von Diensten die Inhalte entsprechend aufbereiten unter Lizenzpflicht fallen ...". Da bekanntlicherweise auch ein Blogger der Werbung schaltet ein gewerblicher Anbieter ist wird er damit zur Kasse gebeten. Das wiederum bedeutet dass dieser Blog abgeschaltet werden muss sobald dieses Gesetz in Kraft tritt. In der Begründung wird zwar davon gefaselt dass Blogger nicht davon betroffen sind. Aber das wird Abmahnanwälte meiner Erfahrung nach ganz und gar nicht interessieren. Folgender Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung:
Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
§87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach §87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers (Der Schreibfehler in der Vorlage und stammt nicht von Gar Nix) kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
31. August 2012. Der Staatsminister der Bundeskanzlerin mit beratender und unterstützender Funktion hat den ausserordentlich wohlklingenden Namen Eckart von Klaeden der wiederum der Bruder von Dietrich von Klaeden ist welcher beim Axel-Springer-Verlag die Leitung der Regierungsbeziehungen vertritt und das Leistungsschutzrecht vorantreibt.
29. September 2012. Der Kulturausschuss hat am Montag das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht als unausgewogen abgelehnt. Der Bundesrat tendiert in die selbe Richtung. Die SPD will Presseverleger durch andere Anpassungen am Urheberrecht stärken.
4. Oktober 2012. Petition 35009 gegen das Leistungsschutzrecht geht nur bis 10. Oktober 2012 und hat erst 10.195 Unterschriften. Da sollte noch was passieren: Petition 35009.
19. Oktober 2012. Google schreibt in einem Brief an Mitglieder der französischen Regierung dass man nicht mehr auf französische Internetseiten verlinken wird, wenn Frankreich ein Leistungsschutzrecht einführt.
22. Oktober 2012. Die 1. Lesung vom Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht wurde so gelegt dass es an den meisten vorbeigeht: Auf Punkt 43 der für den späten Abend vorgesehen ist.
27. November 2012. Google startet eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs wurde auf Freitag, 30.11.2012 um 1 Uhr 50 bis 2 Uhr 25 verlegt. Es gibt am Donnerstag offenbar kein Fußballspiel.
28. November 2012. Rechtsexperten unter Führung des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wenden sich gegen das geplante Leistungsschutzrecht weil es "weder sinnvoll noch durchdacht" ist ... "Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen". Zudem ist es der Aussage der Experten zufolge so schwammig formuliert dass "die Konturen der vorgeschlagenen Regelung erst über Jahre hinweg die höchstrichterliche Rechtssprechung schaffen" könnte.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs wurde noch einmal verschoben. Sie soll nun am 30.11.2012 um 2 Uhr 05 bis 2 Uhr 45 stattfinden. Angeblich schlagen bei den Bundestagsabgeordneten so gut wie keine Proteste auf. Das sollte sich doch ändern lassen.
30. November 2012. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Schwarzgeldkoalition nach einer Debatte die nur wenige Abgeordnete verfolgten heute morgen das "Gesetz" auf den Weg gebracht. Damit kommt es zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.
Helmut Heinen und Hubert Burda (Präsidenten der Verlegerverbände BDZV und VDZ) haben in einem Brief ihre Sorgen über Googles "Netzverteidigung" zum Ausdruck gebracht und schreiben "dass Google zu noch viel mehr im Stande sein soll und sich im Gegensatz zur deutschen Presse nicht der Wahrheit verpflichtet fühle".
5. Dezember 2012. Herr Lammert (Bundestagspräsident) meint Google als dreist bezeichnen zu müssen weil der Konzern die Nutzer dazu auffordert, sich gegen das Leistungsschutzrecht zu wenden und eine Internetseite creiert hat die direkt zu den Wahlkreisen der Parlamentarier führt. Gar Nix findet es dagegen dreist wenn derart wie hier geschehen still und leise morgens um 2 Uhr 05 ein Gesetz von "Springers Gnaden" durchgedrückt werden soll.
6. Dezember 2012. Christoph Keese (Konzernführer Axel-Springer Verlag), wahrscheinlich der Schöpfer des Leistungsschutzrechts, behauptet dass Google eine Art Taliban und Gegner der Fortschritts wäre und mit robots.txt nur Steinzeittechnologie anbieten würde die nur erlauben würden entweder "An oder Aus für alle und alles". Dabei hat er "vergessen" dass es durchaus auch andere technische Möglichkeiten wie z.B. Bezahlschranken gibt. Übersetzt: Ich wüsste nicht warum ich bezahlen sollte wenn jemand anders, wie z.B. Verlage, meine Straßen benützen.
16. Dezember 2012. Netzpolitik.org hat im Oktober eine Anfrage an das Bundeskanzleramt nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Frage wie nahe sich die beiden Klaeden-Brüder bezüglich dem Leistungsschutzrecht stehen gestellt. In der letzten Woche kam als Atwort [nicht wörtlich zitiert] folgende Begründung für die Nichtherausgabe von 5 vorhandenen Akten: "Ein Anspruch auf Herausgabe der Akten besteht deshalb laut § 4 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nicht soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung ... vereitelt würde". Zu deutsch: Wenn an die Öffentlichkeit kommt dass die beiden das zusammen ausgekungelt haben ist das Leistungsschutzrecht tot.
Wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist weiß die Schwarzgeldregierung im übrigen auch nicht so genau. Das sollen später die Gerichte klären.
2. Januar 2013. In Frankreich einigt sich Google mit den Verlegern auf die Gründung eines "Innovationsfonds" in den Google einmalig 60 Mio. Euro einzahlt um den Verlegern den Übergang in die digitale Welt zu erleichtern. Damit ist dort das Leistungsschutzrecht vom Tisch.
4. Januar 2013. Deutsche Verlage wollen sich dem Beispiel Frankreichs nicht anschließen sondern beharren auf Leistungsschutz(un)recht für Presseverleger. Naja warum auch wenn es eigentlich gar nicht um Google geht sondern darum ein Abmahn- und Zensursystem in die Pfoten zu bekommen.
15. Januar 2013. Am 30. Januar 2013 soll das Leistungsschutzrecht unter Vorsitz von Sigfried Kauder (CDU) im Rechtsausschuss erörtert werden. Dabei auch neun Experten, darunter die Rechtsanwälte Till Kreuzer und Thomas Stadler und die Rechtsprofessoren Gerald Spindler und Malte Stieper.
21. Januar 2013. Der Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) hat die Kampagne "Verteidige deine Presse" gestartet. Während dessen hat Google nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 aktive Unterstützer. Knapp über 150.000 Nutzer haben sich registriert.
25. Januar 2013. Das Land Schleswig-Holstein will auf Antrag der Piratenpartei im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht stimmen.
30. Januar 2013. Bei der Bundesantagsanhörung zum Leistungsschutzrecht treffen die Meinungen der Äxpärten (die bessere Bezeichnung würde Lobbyisten heissen) aufeinander. Raus kommt natürlich nix dabei.
15. Februar 2013. Die zukünftige rot-grüne Regierung von Niedersachsen lehnt in der Koalitionsvereinbarung das geplante Gesetz klar ab.
1. März 2013. Im Bundestag hat die Schwarzgeldregierung das Leistungsschutz(un)recht gegen die Stimmein der Opposition und Stimmen aus dem eigenen Lager verabschiedet. Nun muss das Gesetz noch Bundesrat in dem rot-grün die Mehrheit hat passieren bevor es in Kraft treten kann.
21. März 2013. Die SPD macht dem Ruf als Umfaller- und Bauchschmerzpartei alle Ehre. Nordrhein-Westfalen will sich in der Abstimmung des Bundesrats am Freitag (23.03.2013) nicht an einer Blockade beteiligen.
22. März 2013. Die SPD hat wie immer wenns drauf ankommt gehandelt. Die Volksverräter haben heute im Bundesrat das LeistungsschutzUNrecht durchgewinkt.
18. Juni 2014. Die Verwertungsgesellschaft VG Media vertritt 12 Verlage , darunter Springer [Bild, Welt], Burda [Focus], Funke [WAZ, Hamburger Abendblatt], DuMont Schauberg [Kölner Stadtanzeiger, Express]. Zwischenzeitlich sind 138 Unternehmen aus der Verlagsindustrie mit 219 digitalen Angeboten die VG Media mit der Wahrnehmung und Durchsetzung des Leistungsschutzrechts beauftragt haben.
Diese sind so unverfroren sind klagen gegen Google dafür dass der Suchmaschinenbetreiber dafür sorgt dass sie überhaupt gefunden werden. Nicht dabei sind derzeit u.a. Spiegel Online, Handelsblatt, FAZ und Sueddeutsche, focus.de, stern.de, handelsblatt.com.
20. Juni 2014. VG Media geht auch gegen die Deutsche Telekom, 1&1, Yahoo und Microsoft vor.
25. Juni 2014. Heiko Maas (Bundesjustizminister) hat vor, das Leistungsschutz(un)recht für Presseverleger zu verschärfen. Google lehnt es richtigerweise ab, für kleine Textausschnitte in den Suchergebnissen zu bezahlen da den Verlagen immer freigestanden hat, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte in Google News (wo es zudem gar keine Werbung gibt) angezeigt werden sollen.
Das dreisteste an der Klage ist noch dass Google dann auch noch vorgeworfen wird eine marktbeherrschende Stellung auszunützen wenn Google die Inhalte dieser Verlage nicht verlinken möchte.
1. August 2014. Yahoo klagt laut einer Pressemitteilung von Helge Huffmann (Justiziar von Yahoo) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Leistungsschutz(un)recht. Man ist der "Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit ... Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."
22. August 2014. Das Bundeskartellamt will kein Verfahren gegen Google einleiten, wie es zuvor von großen deutschen Verlagen gefordert worden war, weil nicht erkennbar wäre, dass Google seine Marktmacht missbrauchen würde.
15. September 2014. Die Unternehmen 1&1 (incl. GMX und Web.de) und T-Online zeigen in den Suchmaschinen keine Ergebnisse von 169 in der VG Media organisierten Verlagen mehr an.
1. Oktober 2014. Google kürzt folgerichtig bei allen Verlagen die von der VG Media vertreten werden die Suchergebnisse auf die Überschrift. Auch auf Vorschaubilder und Snippets verzichtet Google um juristische Risiken zu vermeiden. VG Media schreibt daraufhin in einer Pressemitteilung von Erpressung, Diskriminierung und Missbrauch einer Marktmacht. Zudem wird frecherweise impliziert dass alle Verlage die nicht von der VG Media vertreten werden wollen dies unterlassen würden weil sie "eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen".
5. November 2014. Nachdem eine zweiwöchige Datenerfassung beim Springer-Verlag ein Traffic-Minus von fast 40% ergeben hat erteilt der Konzern an Google das Recht wieder gratis Textauszüge und Vorschaubilder von den Angeboten welt.de, computerbild.de, sportbild.de sowie autobild.de anzuzeigen.
25. November 2014. Die Bundestagsfraktionen der Opposition (Linke und Grüne) haben einen Antrag beschlossen, laut dem der Bundestag das Leistungsschutz(UN)recht abschaffen soll weil es "mehr Verwirrung als Klarheit" stiftet.
3. Dezember 2014. Im Bundestag wird das Leistungsschutz(UN)recht von Experten als "Katastrophe, Schmerzpunkt, völliger Quatsch" zerpflückt.
6. Dezember 2014. Die CDU ist offenbar völlig lernresistent und will das Leistungsschutz(UN)recht trotz der massiven Kritik nicht aufheben sondern die Klage gegen Google beschleunigen.
8. Dezember 2014. Laut der Studie "Freedom on the Net" der US-amerikanischen Organisation Freedom House liegt Deutschland auf dem vierten Platz der Länder mit dem freiesten Zugang zum Internet. Mehrere Entwicklungen bringen jedoch 17 von maximal 100 Minuspunkten ein. Darunter ist die Einführung des Leistungsschutzrechtes, die fehlende Festlegung der Netzneutralität und die schwache Reaktion der Bundesregierung auf die NSA-Affäre.
Juni 2015. Österreich streicht das Vorhaben eines Leistungsschutzrechtes nach deutschem Vorbild weil das LSR zunächst bei der EU-Kommission notifiziert werden müsste.
11. Juli 2015. Das Leistungsschutzrecht hat seit der Verabschiedung keinen einzigen Cent eingebracht und ist wahrscheinlich auch gar nicht anwendbar. Wie heute bekannt wird wies die EU-Kommission die damalige Schwarzgeldregierung Ende Februar 2013 darauf hin, dass das Gesetz womöglich nach der Richtlinie 98/34/EG zu notifizieren sei. Diese Richtline schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen müssen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Damit soll verhindert werden, dass ein Wust nationaler Regeln bei grenzüberschreitenden Onlinediensten einen europäischen Binnenmarkt unmöglich machen würde. Das Justizministerium entschied sich jedoch auch diesen Hinweis zu ignorieren und drückte das Gesetz gegen jeden Menschenverstand durch.
9. September 2015. Das Bundeskartellamt will kein Verfahren gegen Google einleiten weil "Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens in diesem Fall nicht übertreten“ waren.
19. Februar 2016. Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin weist die Klage der elf deutschen Verlagsgruppen gegen den Suchmaschinenkonzern zurück (Aktenzeichen 92 O 5/14 kart).
Bilder
Verkaufte Auflage von "Bild" und "Bild am Sonntag", Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported, Urheber: Jörny
Quellen
01.10.2014, VG Media, Google erpresst Rechteinhaber
01.10.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Google kürzt Suchergebnisse von mehr als 200 Nachrichtenseiten
19.09.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, VG Wort möchte Zahlungen für Verlage eintreiben
15.09.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Mailprovider werfen Verlage aus ihren Suchmaschinen
15.09.2014, Zeit, URHEBERRECHT, Das Leistungsschutzrecht kennt bisher nur Verlierer
22.08.2014, Tagesschau, Bundeskartellamt zu Leistungsschutzrecht, 0:1 im Streit Verlage gegen Google
22.08.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Kartellamt weist Verlagsbeschwerde gegen Google ab
01.08.2014, NDR, Leistungsschutzrecht, Yahoo zieht nach Karlsruhe
28.06.2014, Zeit, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Eine Farce nähert sich ihrem Höhepunkt
25.06.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT VERSCHÄRFEN, Maas stützt Verlage im Kampf gegen Google
25.06.2014, Heise, Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht
20.06.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, VG Media verlangt auch Geld von Telekom und Microsoft
18.06.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Klage gegen Google
21.06.2013, Spiegel, Leistungsschutzrecht, Verlage sollen ihr Okay für Google News geben
23.05.2013, Telepolis, Eckart von Klaeden: Von der Bilderberg-Konferenz zur Daimler AG
22.03.2013, Tagesschau, Keine Blockade der SPD-Länder, Bundesrat lässt das Leistungsschutzrecht passieren
21.03.2013, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht im Bundestag, Blockade ohne Mehrheit
01.03.2013, Welt, Bundestag, Koalition gibt grünes Licht für Leistungsschutzrecht
14.02.2013, Sueddeutsche, Netzpolitik, Rot-Grün in Niedersachsen lehnt Leistungsschutzrecht ab
03.02.2013, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht und Google, Deutsche Verlage wollen französischen nicht folgen
01.01.2013, Sueddeutsche, Kampf ums Leistungsschutzrecht, Google einigt sich mit französischen Verlegern
31.01.2013, Heise, Glatt durchgefallen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
31.01.2013, Heise, Sachverständige streiten sich über Leistungsschutzrecht
25.01.2013, Heise, Schleswig-Holstein will Leistungsschutzrecht blockieren
21.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht, Das Presseimperium schlägt zurück
15.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht, Anhörung im Bundestag Ende Januar
14.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht-Lobby bearbeitet Kanzleramt seit Frühjahr 2009
16.12.2012, Telepolis, Die Informationsfreiheit und der "Erfolg einer Entscheidung"
06.12.2012, Golem, Leistungsschutzrecht, Axel-Springer vergleicht Google mit Taliban
05.12.2012, Spiegel, Streit über Leistungsschutzrecht, Lammert empört sich über Google-Kampagne
30.11.2012, Heise, Bundestag streitet übes geplante Leistungsschutzrecht
30.11.2012, Welt, Debatte im Bundestag, Leistungsschutzrecht - "Das Netz schläft nicht"
30.11.2012, Tagesschau, Urheberrecht im Internet, Bundestag bringt Leistungsschutzgesetz auf den Weg
28.11.2012, taz, Protest gegen Leistungsschutzrecht, Beruhigt zu Bett gehen
28.11.2012, Spiegel, Umstrittener Gesetzentwurf, Wissenschaftler verreißen Leistungsschutzrecht
27.11.2012, Digitale Linke, Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundestag - Update 3
27.11.2012, Netzpolitik, Google startet Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht
19.10.2012, Golem, Leistungsschutz, Google will französische Medien nicht mehr verlinken
26.09.2012, Heise, Bundesrat ringt um Position zum Leistungsschutzrecht
05.09.2012, Telepolis, Mein Skandal gehört ERGO
31.08.2012, Handelsblatt, Lustreisen, Ergo bremst Transparenz mit juristischen Mitteln
31.08.2012, saschalobo, Fünf entscheidende Fragen zum Leistungsschutzrecht
29.08.2012, Golem, Verschärfte Version, Bundesregierung verabschiedet Leistungsschutzrecht
29.08.2012, bmj, Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Datei).
28.08.2012, Spiegel, Leistungsschutzrecht, Ministerium weitet Google-Gesetz aus
04.07.2012, Golem, Kabinett, Umstrittenes Leistungsschutzrecht noch nicht verabschiedet
28.06.2012, taz, Entwurf zum Leistungsschutzrecht, Industrie will Gesetz stoppen
27.06.2012, taz, Protest gegen Leistungsschutzrecht, Wer was im Netz komponiert
21.06.2012, Telepolis, URL-Shortener gegen Leistungsschutzrecht
20.06.2012, Heinrich Rudolf Bruns, Die Zündler in der Feuerwehr
15.06.2012, t3n, Leistungsschutzrecht, Wikipedia bald ohne LinksIm Dezember 2010 wurde von mehreren Organisationen und Internetportalen eine Gegeninitiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) gegründet. Zu den Initiatoren gehören u.a. der Chaos Computer Club, Google, Netzpolitik.org, Creative Commons und Wikimedia Deutschland. Am 26. März 2012 sprach sich als erster Verleger Georg Schaff vom Donaukurrier dagegen aus.
Im Referentenentwurf vom 13.06.2012 wird selbst die Vergütung von kleinen Teilen eines Textes gefordert. Demnach könnte selbst die Verwendung von Teilen einer Überschrift zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Letztendlich würden die Rechtsunsicherheiten dazu führen dass zum Beispiel in der Wikipedia als auch in meinem Blog und bei vielen anderen mehr nur noch Quellen die sich ausdrücklich von diesem Leistungsschutzrecht distanzieren verlinkt und zitiert werden könnten.
Verstoß gegen das Grundgesetz
Die Verlage würden damit eine Vorzugsbehandlung erhalten die freien Journalisten von der Rechssprechung nicht eingestanden wird. Stellt ein Blogger oder ein freier Journalist einen Inhalt ins Netz willig er stillschweigend ein, dass er von anderen genutzt wird. Diese Ungleichbehandlung könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
18. Juli 2011. Nachdem Google mit belgischen Verlegern einen Rechtsstreit durch alle Instanzen verloren hat reagiert der Internetkonzern und sperrt die Seiten der Zeitungen aus Google News und der Google-Suche aus. Ähnliches wird, sollte das auch in Deutschland Gesetz werden, wohl auch hierzulande geschehen.
20. Juni 2012. In der Diskussion meinen einige sie könnten profitieren weil nur Texte die unter freien Lizenzen stehen von den Suchmaschinen noch gelistet werden und indem sie nur auf Medien verlinken die die Anwendung des Leistungsschutzrechts ausschließen. Zudem ist ein Linkverkürzer aufgetaucht so dass bei der Verlinkung keine Worte die das Leistungsschutzrecht verletzen würden angegeben werden müssten. Leider wird das eigentliche Problem dass nämlich schon 3 bis 4 Worte die so ähnlich klingen wie das das "Drecksblatt" geschrieben hat ausreichen um Dutzende von Abmahnanwälten am Hals zu haben damit nicht gelöst. Daher wird dieses Blog am Tag bevor das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt offline gehen.
Es wird auch davon geträumt dass man den Spieß umdrehen und die Verlage wegen Urheberrechtsschutzverletzungen verklagen könnte. Die Beantwortung der einfachen Frage "Wie viele Gerichtsverfahren steht einzelner nervlich und finanziell durch und wie viele ein Verlag mit einer Rechtsabteilung?" entlarvt jedoch auch das als nicht realisierbaren Traum.
21. Juni 2012. Es wird darüber spekuliert dass Fr. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger das Gesetz überhaupt nicht haben will und nur wegen dem Koalitionsvertrag diesen Murks abgeliefert hat. In den letzten Tagen haben sich mehrere Presseverlage wie Spiegel und FAZ von dem angedachten Leistungsschutzgesetz distanziert. Offenbar schwärmt nur der Axel-Springer-Verlag davon.
27. Juni 2012. Justus Haucap (Berater der Kommission des Bundeswirtschaftsministeriums) will einen neue Abzockerverein nach dem Vorbild der Gema kreieren um die Gebühren zu verteilen.
28. Juni 2012. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fordert den Verzicht auf das Gesetz zum besonderen Schutz von Verlagsprodukten.
4. Juli 2012. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet.
28. August 2012. Die Schwarzgeldregierung hat Entwurf Nummer 3 des Leistungsschutzrechts heute versabschiedet. Er sieht vor dass "... gewerbliche Anbieter von Diensten die Inhalte entsprechend aufbereiten unter Lizenzpflicht fallen ...". Da bekanntlicherweise auch ein Blogger der Werbung schaltet ein gewerblicher Anbieter ist wird er damit zur Kasse gebeten. Das wiederum bedeutet dass dieser Blog abgeschaltet werden muss sobald dieses Gesetz in Kraft tritt. In der Begründung wird zwar davon gefaselt dass Blogger nicht davon betroffen sind. Aber das wird Abmahnanwälte meiner Erfahrung nach ganz und gar nicht interessieren. Folgender Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung:
Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
§87f Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach §87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. Die §§31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers (Der Schreibfehler in der Vorlage und stammt nicht von Gar Nix) kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.
§87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
31. August 2012. Der Staatsminister der Bundeskanzlerin mit beratender und unterstützender Funktion hat den ausserordentlich wohlklingenden Namen Eckart von Klaeden der wiederum der Bruder von Dietrich von Klaeden ist welcher beim Axel-Springer-Verlag die Leitung der Regierungsbeziehungen vertritt und das Leistungsschutzrecht vorantreibt.
29. September 2012. Der Kulturausschuss hat am Montag das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht als unausgewogen abgelehnt. Der Bundesrat tendiert in die selbe Richtung. Die SPD will Presseverleger durch andere Anpassungen am Urheberrecht stärken.
4. Oktober 2012. Petition 35009 gegen das Leistungsschutzrecht geht nur bis 10. Oktober 2012 und hat erst 10.195 Unterschriften. Da sollte noch was passieren: Petition 35009.
19. Oktober 2012. Google schreibt in einem Brief an Mitglieder der französischen Regierung dass man nicht mehr auf französische Internetseiten verlinken wird, wenn Frankreich ein Leistungsschutzrecht einführt.
22. Oktober 2012. Die 1. Lesung vom Gesetzentwurf für das Leistungsschutzrecht wurde so gelegt dass es an den meisten vorbeigeht: Auf Punkt 43 der für den späten Abend vorgesehen ist.
27. November 2012. Google startet eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs wurde auf Freitag, 30.11.2012 um 1 Uhr 50 bis 2 Uhr 25 verlegt. Es gibt am Donnerstag offenbar kein Fußballspiel.
28. November 2012. Rechtsexperten unter Führung des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht wenden sich gegen das geplante Leistungsschutzrecht weil es "weder sinnvoll noch durchdacht" ist ... "Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen". Zudem ist es der Aussage der Experten zufolge so schwammig formuliert dass "die Konturen der vorgeschlagenen Regelung erst über Jahre hinweg die höchstrichterliche Rechtssprechung schaffen" könnte.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs wurde noch einmal verschoben. Sie soll nun am 30.11.2012 um 2 Uhr 05 bis 2 Uhr 45 stattfinden. Angeblich schlagen bei den Bundestagsabgeordneten so gut wie keine Proteste auf. Das sollte sich doch ändern lassen.
30. November 2012. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Schwarzgeldkoalition nach einer Debatte die nur wenige Abgeordnete verfolgten heute morgen das "Gesetz" auf den Weg gebracht. Damit kommt es zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse.
Helmut Heinen und Hubert Burda (Präsidenten der Verlegerverbände BDZV und VDZ) haben in einem Brief ihre Sorgen über Googles "Netzverteidigung" zum Ausdruck gebracht und schreiben "dass Google zu noch viel mehr im Stande sein soll und sich im Gegensatz zur deutschen Presse nicht der Wahrheit verpflichtet fühle".
5. Dezember 2012. Herr Lammert (Bundestagspräsident) meint Google als dreist bezeichnen zu müssen weil der Konzern die Nutzer dazu auffordert, sich gegen das Leistungsschutzrecht zu wenden und eine Internetseite creiert hat die direkt zu den Wahlkreisen der Parlamentarier führt. Gar Nix findet es dagegen dreist wenn derart wie hier geschehen still und leise morgens um 2 Uhr 05 ein Gesetz von "Springers Gnaden" durchgedrückt werden soll.
6. Dezember 2012. Christoph Keese (Konzernführer Axel-Springer Verlag), wahrscheinlich der Schöpfer des Leistungsschutzrechts, behauptet dass Google eine Art Taliban und Gegner der Fortschritts wäre und mit robots.txt nur Steinzeittechnologie anbieten würde die nur erlauben würden entweder "An oder Aus für alle und alles". Dabei hat er "vergessen" dass es durchaus auch andere technische Möglichkeiten wie z.B. Bezahlschranken gibt. Übersetzt: Ich wüsste nicht warum ich bezahlen sollte wenn jemand anders, wie z.B. Verlage, meine Straßen benützen.
16. Dezember 2012. Netzpolitik.org hat im Oktober eine Anfrage an das Bundeskanzleramt nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezüglich der Frage wie nahe sich die beiden Klaeden-Brüder bezüglich dem Leistungsschutzrecht stehen gestellt. In der letzten Woche kam als Atwort [nicht wörtlich zitiert] folgende Begründung für die Nichtherausgabe von 5 vorhandenen Akten: "Ein Anspruch auf Herausgabe der Akten besteht deshalb laut § 4 Absatz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nicht soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung ... vereitelt würde". Zu deutsch: Wenn an die Öffentlichkeit kommt dass die beiden das zusammen ausgekungelt haben ist das Leistungsschutzrecht tot.
Wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist weiß die Schwarzgeldregierung im übrigen auch nicht so genau. Das sollen später die Gerichte klären.
2. Januar 2013. In Frankreich einigt sich Google mit den Verlegern auf die Gründung eines "Innovationsfonds" in den Google einmalig 60 Mio. Euro einzahlt um den Verlegern den Übergang in die digitale Welt zu erleichtern. Damit ist dort das Leistungsschutzrecht vom Tisch.
4. Januar 2013. Deutsche Verlage wollen sich dem Beispiel Frankreichs nicht anschließen sondern beharren auf Leistungsschutz(un)recht für Presseverleger. Naja warum auch wenn es eigentlich gar nicht um Google geht sondern darum ein Abmahn- und Zensursystem in die Pfoten zu bekommen.
15. Januar 2013. Am 30. Januar 2013 soll das Leistungsschutzrecht unter Vorsitz von Sigfried Kauder (CDU) im Rechtsausschuss erörtert werden. Dabei auch neun Experten, darunter die Rechtsanwälte Till Kreuzer und Thomas Stadler und die Rechtsprofessoren Gerald Spindler und Malte Stieper.
21. Januar 2013. Der Verband Deutscher Zeitungsverleger (VDZ) hat die Kampagne "Verteidige deine Presse" gestartet. Während dessen hat Google nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 aktive Unterstützer. Knapp über 150.000 Nutzer haben sich registriert.
25. Januar 2013. Das Land Schleswig-Holstein will auf Antrag der Piratenpartei im Bundesrat gegen das Leistungsschutzrecht stimmen.
30. Januar 2013. Bei der Bundesantagsanhörung zum Leistungsschutzrecht treffen die Meinungen der Äxpärten (die bessere Bezeichnung würde Lobbyisten heissen) aufeinander. Raus kommt natürlich nix dabei.
15. Februar 2013. Die zukünftige rot-grüne Regierung von Niedersachsen lehnt in der Koalitionsvereinbarung das geplante Gesetz klar ab.
1. März 2013. Im Bundestag hat die Schwarzgeldregierung das Leistungsschutz(un)recht gegen die Stimmein der Opposition und Stimmen aus dem eigenen Lager verabschiedet. Nun muss das Gesetz noch Bundesrat in dem rot-grün die Mehrheit hat passieren bevor es in Kraft treten kann.
21. März 2013. Die SPD macht dem Ruf als Umfaller- und Bauchschmerzpartei alle Ehre. Nordrhein-Westfalen will sich in der Abstimmung des Bundesrats am Freitag (23.03.2013) nicht an einer Blockade beteiligen.
22. März 2013. Die SPD hat wie immer wenns drauf ankommt gehandelt. Die Volksverräter haben heute im Bundesrat das LeistungsschutzUNrecht durchgewinkt.
18. Juni 2014. Die Verwertungsgesellschaft VG Media vertritt 12 Verlage , darunter Springer [Bild, Welt], Burda [Focus], Funke [WAZ, Hamburger Abendblatt], DuMont Schauberg [Kölner Stadtanzeiger, Express]. Zwischenzeitlich sind 138 Unternehmen aus der Verlagsindustrie mit 219 digitalen Angeboten die VG Media mit der Wahrnehmung und Durchsetzung des Leistungsschutzrechts beauftragt haben.
Diese sind so unverfroren sind klagen gegen Google dafür dass der Suchmaschinenbetreiber dafür sorgt dass sie überhaupt gefunden werden. Nicht dabei sind derzeit u.a. Spiegel Online, Handelsblatt, FAZ und Sueddeutsche, focus.de, stern.de, handelsblatt.com.
20. Juni 2014. VG Media geht auch gegen die Deutsche Telekom, 1&1, Yahoo und Microsoft vor.
25. Juni 2014. Heiko Maas (Bundesjustizminister) hat vor, das Leistungsschutz(un)recht für Presseverleger zu verschärfen. Google lehnt es richtigerweise ab, für kleine Textausschnitte in den Suchergebnissen zu bezahlen da den Verlagen immer freigestanden hat, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte in Google News (wo es zudem gar keine Werbung gibt) angezeigt werden sollen.
Das dreisteste an der Klage ist noch dass Google dann auch noch vorgeworfen wird eine marktbeherrschende Stellung auszunützen wenn Google die Inhalte dieser Verlage nicht verlinken möchte.
1. August 2014. Yahoo klagt laut einer Pressemitteilung von Helge Huffmann (Justiziar von Yahoo) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Leistungsschutz(un)recht. Man ist der "Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt, da eine gezielte Informationserlangung im Internet ohne die Hilfe von Suchmaschinen nicht denkbar ist. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der Informationsfreiheit ... Nicht zuletzt sind wir der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht aufgrund seiner Unklarheit zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit führt."
22. August 2014. Das Bundeskartellamt will kein Verfahren gegen Google einleiten, wie es zuvor von großen deutschen Verlagen gefordert worden war, weil nicht erkennbar wäre, dass Google seine Marktmacht missbrauchen würde.
15. September 2014. Die Unternehmen 1&1 (incl. GMX und Web.de) und T-Online zeigen in den Suchmaschinen keine Ergebnisse von 169 in der VG Media organisierten Verlagen mehr an.
1. Oktober 2014. Google kürzt folgerichtig bei allen Verlagen die von der VG Media vertreten werden die Suchergebnisse auf die Überschrift. Auch auf Vorschaubilder und Snippets verzichtet Google um juristische Risiken zu vermeiden. VG Media schreibt daraufhin in einer Pressemitteilung von Erpressung, Diskriminierung und Missbrauch einer Marktmacht. Zudem wird frecherweise impliziert dass alle Verlage die nicht von der VG Media vertreten werden wollen dies unterlassen würden weil sie "eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen".
5. November 2014. Nachdem eine zweiwöchige Datenerfassung beim Springer-Verlag ein Traffic-Minus von fast 40% ergeben hat erteilt der Konzern an Google das Recht wieder gratis Textauszüge und Vorschaubilder von den Angeboten welt.de, computerbild.de, sportbild.de sowie autobild.de anzuzeigen.
25. November 2014. Die Bundestagsfraktionen der Opposition (Linke und Grüne) haben einen Antrag beschlossen, laut dem der Bundestag das Leistungsschutz(UN)recht abschaffen soll weil es "mehr Verwirrung als Klarheit" stiftet.
3. Dezember 2014. Im Bundestag wird das Leistungsschutz(UN)recht von Experten als "Katastrophe, Schmerzpunkt, völliger Quatsch" zerpflückt.
6. Dezember 2014. Die CDU ist offenbar völlig lernresistent und will das Leistungsschutz(UN)recht trotz der massiven Kritik nicht aufheben sondern die Klage gegen Google beschleunigen.
8. Dezember 2014. Laut der Studie "Freedom on the Net" der US-amerikanischen Organisation Freedom House liegt Deutschland auf dem vierten Platz der Länder mit dem freiesten Zugang zum Internet. Mehrere Entwicklungen bringen jedoch 17 von maximal 100 Minuspunkten ein. Darunter ist die Einführung des Leistungsschutzrechtes, die fehlende Festlegung der Netzneutralität und die schwache Reaktion der Bundesregierung auf die NSA-Affäre.
Juni 2015. Österreich streicht das Vorhaben eines Leistungsschutzrechtes nach deutschem Vorbild weil das LSR zunächst bei der EU-Kommission notifiziert werden müsste.
11. Juli 2015. Das Leistungsschutzrecht hat seit der Verabschiedung keinen einzigen Cent eingebracht und ist wahrscheinlich auch gar nicht anwendbar. Wie heute bekannt wird wies die EU-Kommission die damalige Schwarzgeldregierung Ende Februar 2013 darauf hin, dass das Gesetz womöglich nach der Richtlinie 98/34/EG zu notifizieren sei. Diese Richtline schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen müssen, wenn diese "technische Vorschriften" enthalten, die speziell auf "Dienste der Informationsgesellschaft" zielen. Damit soll verhindert werden, dass ein Wust nationaler Regeln bei grenzüberschreitenden Onlinediensten einen europäischen Binnenmarkt unmöglich machen würde. Das Justizministerium entschied sich jedoch auch diesen Hinweis zu ignorieren und drückte das Gesetz gegen jeden Menschenverstand durch.
9. September 2015. Das Bundeskartellamt will kein Verfahren gegen Google einleiten weil "Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens in diesem Fall nicht übertreten“ waren.
19. Februar 2016. Die Kartellkammer des Landgerichts Berlin weist die Klage der elf deutschen Verlagsgruppen gegen den Suchmaschinenkonzern zurück (Aktenzeichen 92 O 5/14 kart).
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19.02.2016, taz, Leistungsschutzrecht in Deutschland, Sieg für Google
19.02.2016, Heise, Leistungsschutzrecht, Landgericht Berlin weist Verlegerklage gegen Google ab
19.02.2016, Golem, EISTUNGSSCHUTZRECHT, Kartellkammer weist Klage gegen Google zurück
09.09.2015, taz, Google und das Leistungsschutzrecht, Kartellamt hält sich raus
11.07.2015, Spiegel, Leistungsschutzrecht, Beamte warnten Regierung vor "Blamage" beim Google-Gesetz
08.12.2014, Golem, INTERNETFREIHEIT, Minuspunkte für Leistungsschutzrecht in Deutschland
06.12.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Union will Klage gegen Google beschleunigen
05.11.2014, Heise, Springer knickt ein, Google kriegt Gratisrechte für weitere Titel19.02.2016, Heise, Leistungsschutzrecht, Landgericht Berlin weist Verlegerklage gegen Google ab
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06.12.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Union will Klage gegen Google beschleunigen
01.10.2014, VG Media, Google erpresst Rechteinhaber
01.10.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Google kürzt Suchergebnisse von mehr als 200 Nachrichtenseiten
19.09.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, VG Wort möchte Zahlungen für Verlage eintreiben
15.09.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Mailprovider werfen Verlage aus ihren Suchmaschinen
15.09.2014, Zeit, URHEBERRECHT, Das Leistungsschutzrecht kennt bisher nur Verlierer
22.08.2014, Tagesschau, Bundeskartellamt zu Leistungsschutzrecht, 0:1 im Streit Verlage gegen Google
22.08.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Kartellamt weist Verlagsbeschwerde gegen Google ab
01.08.2014, NDR, Leistungsschutzrecht, Yahoo zieht nach Karlsruhe
28.06.2014, Zeit, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, Eine Farce nähert sich ihrem Höhepunkt
25.06.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT VERSCHÄRFEN, Maas stützt Verlage im Kampf gegen Google
25.06.2014, Heise, Bundesjustizminister stellt Leistungsschutzrecht-Anpassung in Aussicht
20.06.2014, Golem, LEISTUNGSSCHUTZRECHT, VG Media verlangt auch Geld von Telekom und Microsoft
18.06.2014, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht, Klage gegen Google
21.06.2013, Spiegel, Leistungsschutzrecht, Verlage sollen ihr Okay für Google News geben
23.05.2013, Telepolis, Eckart von Klaeden: Von der Bilderberg-Konferenz zur Daimler AG
22.03.2013, Tagesschau, Keine Blockade der SPD-Länder, Bundesrat lässt das Leistungsschutzrecht passieren
21.03.2013, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht im Bundestag, Blockade ohne Mehrheit
01.03.2013, Welt, Bundestag, Koalition gibt grünes Licht für Leistungsschutzrecht
14.02.2013, Sueddeutsche, Netzpolitik, Rot-Grün in Niedersachsen lehnt Leistungsschutzrecht ab
03.02.2013, Sueddeutsche, Leistungsschutzrecht und Google, Deutsche Verlage wollen französischen nicht folgen
01.01.2013, Sueddeutsche, Kampf ums Leistungsschutzrecht, Google einigt sich mit französischen Verlegern
31.01.2013, Heise, Glatt durchgefallen, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
31.01.2013, Heise, Sachverständige streiten sich über Leistungsschutzrecht
25.01.2013, Heise, Schleswig-Holstein will Leistungsschutzrecht blockieren
21.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht, Das Presseimperium schlägt zurück
15.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht, Anhörung im Bundestag Ende Januar
14.01.2013, Heise, Leistungsschutzrecht-Lobby bearbeitet Kanzleramt seit Frühjahr 2009
16.12.2012, Telepolis, Die Informationsfreiheit und der "Erfolg einer Entscheidung"
06.12.2012, Golem, Leistungsschutzrecht, Axel-Springer vergleicht Google mit Taliban
05.12.2012, Spiegel, Streit über Leistungsschutzrecht, Lammert empört sich über Google-Kampagne
30.11.2012, Heise, Bundestag streitet übes geplante Leistungsschutzrecht
30.11.2012, Welt, Debatte im Bundestag, Leistungsschutzrecht - "Das Netz schläft nicht"
30.11.2012, Tagesschau, Urheberrecht im Internet, Bundestag bringt Leistungsschutzgesetz auf den Weg
28.11.2012, taz, Protest gegen Leistungsschutzrecht, Beruhigt zu Bett gehen
28.11.2012, Spiegel, Umstrittener Gesetzentwurf, Wissenschaftler verreißen Leistungsschutzrecht
27.11.2012, Digitale Linke, Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Bundestag - Update 3
27.11.2012, Netzpolitik, Google startet Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht
19.10.2012, Golem, Leistungsschutz, Google will französische Medien nicht mehr verlinken
26.09.2012, Heise, Bundesrat ringt um Position zum Leistungsschutzrecht
05.09.2012, Telepolis, Mein Skandal gehört ERGO
31.08.2012, Handelsblatt, Lustreisen, Ergo bremst Transparenz mit juristischen Mitteln
31.08.2012, saschalobo, Fünf entscheidende Fragen zum Leistungsschutzrecht
29.08.2012, Golem, Verschärfte Version, Bundesregierung verabschiedet Leistungsschutzrecht
29.08.2012, bmj, Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF-Datei).
28.08.2012, Spiegel, Leistungsschutzrecht, Ministerium weitet Google-Gesetz aus
04.07.2012, Golem, Kabinett, Umstrittenes Leistungsschutzrecht noch nicht verabschiedet
28.06.2012, taz, Entwurf zum Leistungsschutzrecht, Industrie will Gesetz stoppen
27.06.2012, taz, Protest gegen Leistungsschutzrecht, Wer was im Netz komponiert
21.06.2012, Telepolis, URL-Shortener gegen Leistungsschutzrecht
20.06.2012, Heinrich Rudolf Bruns, Die Zündler in der Feuerwehr
14.06.2012, Heise, Medienstudie, TV immer noch wichtigste Informationsquelle
14.06.2012, Lawblog, Digital kastriert
14.06.2012, Zeit, Leistungsschutzrecht, Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen
14.06.2012, Sueddeutsche, Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht, Kleine Münze, exklusiv
14.06.2012, me-magazine, Deutsche Medien und wie das Ausland sie sieht
14.06.2012, der presseschauder, Vier Gründe, warum Blogger das Leistungsschutzrecht nicht fürchten sollten
13.06.2012, irights.info, Refertentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (PDF-Datei)
18.07.2011, Google-News-Urteil, Belgische Zeitungen fliegen aus Googles Suchmaschine
Wikipedia, Eckard von Klaeden
Wikipedia, Joachim Sauer
Wikipedia, Funktionen der Massenmedien
Wikipedia, Leistungsschutzrecht für Presseverleger