Donnerstag, 23. Januar 2020

Einsatz der Bundeswehr im Innern Deutschlands

Eisernes Kreuz
15. Februar 2006. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hebt das Luftsicherheitsgesetz vom 15. Januar 2005 welches von Innenminister Otto Schily auf den Weg gebracht worden war teilweise auf weil der Abschuss eines Luftfahrzeugs u. a. mit tatunbeteiligten Menschen an Bord nicht mit dem Grundrecht auf Leben und der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vereinbar sind. Kriegsminister Jung (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellen sich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der eine gründet innerhalb der Bundeswehr eine Einsatzgruppe zum Abschuss von Passagierflugzeugen, die andere will das zumindest erlauben. Ein Einsatz der Streitkräfte "mit spezifisch militärischen Waffen" wird vom Ersten Senat generell ausgeschlossen.


Leopard 2
11. August 2012. Illegal, scheißegal. Entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes hat Kriegsminister die Misere (CDU) sogenannte Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSUKr) aus Resvervisten der Bundeswehr aufgebaut. Diese sollen innerhalb Deutschland im Rahmen des sogenannten Heimatschutzes in Situationen bei welchen die herrschende Klasse polizeiliche Mittel nicht ausreichend erscheinen zukünftig auf militärische Unterstützung zurückgreifen. Etwa so wie beim Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007.
Insgesamt sollen die Einheiten aus 2700 Mann in 27 Einheiten bestehen. Diese sollen den Landeskommandos der Streitkräfte in den 16 Bundesländern unterstellt sein. Die Einheit in Bremen hat im Juni 2012 bereits ihren Dienst aufgenommen. Kriegsminister die Misere ist dazu extra nach Bremen gereist.
Nun wenden interessierte Leser natürlich ein dass der Einsatz solcher Truppen in zwei Fällen doch erlaubt ist. Erstens im Katastrophen-Einsatz nach Grundgesetz Artikel 35 Absatz 2 den ich unkritisch ansehe. zweitens nach Artikel 87a in Verbindung mit Artikel 91. In Artikel 87a (4) steht dass die Bundeswehr eingesetzt werden kann wenn Polizei und Bundesgrenzschutz nicht ausreichen. Wenn man damit rechnet warum setzt man nicht dort 2700 Beamte mehr ein sondern bildet bei der Bundeswehr Sonderkommandos?
Wenn man Artikel 20 (4) nimmt und sich umschaut wie oft unsere Bundesregierung mit ihren Gesetzen schon gegen das Grundgesetz verstoßen hat muss man davon ausgehen dass diese die Ordnung die das Grundgesetz vorgibt von den Herrschaften beseitigt werden soll. Damit wäre ein Einsatz dieser Truppen gegen die Regierung unseres Landes unabdingbar.


17. August 2012. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt mit der fünften Plenarentscheidung von beiden Senaten an der alle 16 Bundesverfassungsrichter beteiligt sind (Az. 2 PBvU 1/11) mit einer 15/1 Entscheidung bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" die keinesfalls "aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen" (von Facebookparties haben die Richter nix gesagt) den Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel ausschließlich als letztes Mittel.
Flugzeuge mit Zivilisten und Terroristen drin dürfen weiterhin nicht abgeschossen werden. Es darf jedoch mit Warnschüssen eines Kampfflugzeugs zur Landung gezwungen oder abgedrängt werden. Das will jedoch nix heissen. Ex-Kriegsminister Jung hat ja schon 2007, nachdem das Bundesverfassungsgericht das zum ersten Mal klargestellt hat dass dies vom Grundgesetz nicht erlaubt wird, deutlich gemacht wie wenig man von Seiten der Regierung von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält.
Der Einsatz gegen bewaffnete Aufständische soll weiterhin in aller Regel nicht erlaubt sein, auch wenn die Polizei die Lage nicht beherrscht. Nur wenn der Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslands gefährdet ist soll der Einsatz im Inneren durch die Notstandsgesetze zugelassen sein. Entscheiden müsst darüber auch in Eilfällen die Bundesregierung. Die Aufgabe darf nicht an den Verteidigungsminister delegiert werden.
Allein Verfassungsrichter Reinhard Gaier (Erster Senat) vertritt eine abweichende Meinung. Seiner Aussage nach wird die Rechtsanwendung mit den Formulierungen des "unmittelbar bevorstehenden" Schadenseintritts "von katastrophischen Dimensionen" zwar um neue Begrifflichkeiten bereichert. Die notwendige Klarheit und Berechenbarkeit fehlt jedoch "weil es sich um gänzlich unbestimmte und gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, persönliche Bewertungspräferenzen und unsichere, wenn nicht gar voreilige Prognosen lassen". Er warnt auch konkret davor dass bei regierungskritischen Großdemonstrationen wie Heiligendamm "wegen befürchteter Aggressivität einzelner Gruppen" bewaffnete Einheiten der Bundeswehr aufziehen können. Anm. Gar Nix: Eine Möglichkeit der Deutung zeigte sich bereits 1933 beim Reichstagsbrand.
Kai Biermann hat das Problem auf Zeit-Online am treffendsten beschrieben: "Die Ideen einer Polizei und einer Armee sind völlig verschieden. Polizisten sollen das Leben schützen, im Zweifel sogar unter Gefährdung des eigenen. Tödliche Gewalt dürfen sie praktisch nie anwenden. Selbst wenn sie direkt mit einer Waffe bedroht werden, ist es ihr Ziel das Gegenüber eben nicht umzubringen, sondern es so unversehrt wie nur möglich zu verhaften.
Soldaten hingegen sollen ihre Gegner ausschalten, so schnell und so effektiv wie es nur geht. Tödliche Gewalt ist in ihrer Ausbildung nicht das letzte Mittel, sondern das normale. Entsprechend sind sie ausgerüstet und ausgebildet. Soldaten fragen nicht, sie schießen, denn sie sollen töten. ... Daher ist es eine dumme Idee sie im Innern einzusetzen."
Im Übrigen ist auch interessant dass niemand so genau sagen kann um was es sich bei den "katastrophischen Dimensionen" die offenbar erwartet werden - anders kann man aber den Aufbau von Truppen mit einer Stärke von insgesammt 2700 Mann für Einsätze die Bundsgrenzschutz und Polizei angeblich nicht bewältigen können sicher nicht rechtfertigen - handelt

19. August 2012. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reicht Günter Krings (Fraktionschef der Unionsparteien) nicht aus. Er will die Entscheidungsgewalt zum Abschuss eines Passagierflugzeugs (mit Terroristen) - der vom Bundesverfassungsgericht völlig ausgeschlossen wird (was er aber offensichtlich ignoriert) - entweder durch den Kriegsminister oder den Generalinspekteur alleine entscheiden lassen.

3. September 2012. Im Gefechtsübungszentrum Colbitz-Letzlinger Heide (GÜZ) entsteht bis 20167 für 100 Mio. Euro auf 6 Quadratkilometern die Kampfstadt Schnöggersburg in der offensichtlich zukünftig der Häuserkampf in modernen Städten eingeübt werden soll. Dabei ist eine Altstadt mit Bahnhof ebenso wie eine Hochhaussiedlung, ein Industrieviertel und ein Elendsquartier. Es gibt einen 1,5 Kilometer langen Fluss, Autobahn, Straßen und eine U-Bahn. Investiert werden dafür 100 Millionen Euro. 25.000 Soldaten sollen dort den Häuserkampf erproben.
Schiessereien sind nördlich von Magdeburg auf der Heide nichts Neues. Bis 1945 war es ein Schießplatz. Danach diente das Gebiet der Sowjetarmee als Übungsplatz. 1990 gab es Protest gegen die militärische Nutzung daraufhin wurde mit dem "Heidekompromiss" die südliche Hälfte als zivil deklariert. Diese Vereinbarung wurde 2004 von der Schwarzgelden Landesregierung gebrochen. Seitdem wird es wieder komplett von Bundeswehr- und KFOR-Soldaten vor Auslandseinsätzen zum Training genutzt. 2011 nahmen dort 12.750 Soldaten an Übungen teil.

April 2013. Auf eine "Kleine Anfrage" welche die Linksfraktion im Bundestag zu den RSU stellte kam von der Bundesregierung folgende Antwort: "Es besteht das Interesse der Bundeswehr an funktionierenden und erprobten Kooperationsbeziehungen zu zivilen Stellen und mit Akteuren auf allen Ebenen". Ein Einsatz der RSUKr-Einheiten bei der Unterdrückung von Streiks im Transport- und Sanitätswesen wurde ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage wurde folgendermaßen beantwortet: "Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist dem jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten".

30. Juni 2013. Die Informationsstelle Militarisierung e.V. hat eine Studie mit dem Titel "Der neue Heimatschutz der Bundeswehr" veröffentlicht. Darin wird vor der Aushöhlung des Verbots, die Bundeswehr im Innern einzusetzen gewarnt: "Die strikte Trennung von innerer und äußerer Sicherheit, Armee und Polizei wird dabei als zu überwindendes Problem angesehen. Alle Behörden, Institutionen, Organisationen und Geheimdienste, die kritische Infrastrukturen schützen können, darunter auch die Bundeswehr, sollen zur Verfügung stehen, falls es für nötig erachtet wird."

2. Juli 2014. In Deutschland wird an der Aufhebung des Parlamentsvorbehalts für den Einsatz der Bundeswehr gearbeitet. Damit verliert die Bundesregierung die sowieso kaum vorhandene Entscheidungsgewalt über die Bundeswehr. Diese liegt dann faktisch beim US-amerikanischen NATO-Oberbefehlshaber und dem deutschen Generalinspekteur. Die USA fahren unter anderem auch dazu die Spannungen mit Osteuropa (Ukrainekrise) hoch. Als Kriegstreiber an vorderster Front arbeiten für die USA im Moment der Herr Bundespräsident Joachim Gauck, die FAZ, Volker Rühe ... Danach wird auch ein Einsatz der Bundeswehr und damit ein "Platz des Himmlischen Friedens" in Deutschland wieder wahrscheinlicher.

11. April 2016. Laut Henning Otte (Verteidigungspolitischer Sprecher der Union) berät die Unionsfraktion heute auf einer Klausursitzung in Berlin wieder einmal wie man das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aushöhlen kann um den Weg für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ebnen.

13. Juli 2016. Laut dem neuen Weißbuch Sicherheitspolitik soll die Bundeswehr darauf vorbereitet werden, bei großangelegten Terroranschlägen zum Einsatz zu kommen. Dazu soll es Übungen mit der Polizei geben. Bisher gab es die vor allem für Katastrophenfälle wie zum Beispiel Flugzeugunglücke. Laut Weißbuch darf die Bundeswehr im Verteidigungs- und Spannungsfall auch für Aufgaben des Objektschutzes und der Verkehrsregelung eingesetzt werden.
Angela Merkel schreibt in ihrer vorgestellten Stellungnahme: "Die Welt im Jahr 2016 ist eine Welt in Unruhe. Auch in Deutschland und Europa spüren wir die Folgen von Unfreiheit, Krisen und Konflikten in der unmittelbaren Nachbarschaft unseres Kontinents. Wir erleben zudem, dass selbst in Europa Frieden und Stabilität keine Selbstverständlichkeit sind."

24. Juli 2016. Joachim Herrmann (CSU/Innenminister von Bayern) missbraucht den Amoklauf von München indem er fordert dass „wir in extremen Situationen“ wie Terroranschlägen „auch in Deutschland auf die Bundeswehr zugreifen können“.

25. Juli 2016. Zensursula (Kriegsministerin) erklärt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Solange das Ausmaß des Anschlages (Amoklauf) am Freitag nicht klar war, war eine Feldjäger-Einheit der Bundeswehr in München in Bereitschaft versetzt ... Die Anschlagserie von Paris hat allen die Augen geöffnet ... in eng begrenzten Fällen, etwa bei parallelen schweren Anschlägen an mehreren Orten, lässt auch unser Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu." Generalinspekteur Volker Wieker hat die Feldjägerkräfte offenbar "nach erteilter Prokura" durch die Ministerin in Bereitschaft versetzen lassen. Insgesamt waren 100 Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr in Bereitschaft versetzt worden.

28. Juli 2016. Angela Merkel (Bundeskanzler) zeigt sich auf einer Präsekonferenz entsetzt über die Anschläge der letzten Woche. Als Reaktion auf die Anschläge präsentiert sie einen Neun-Punkte-Plan für mehr Sicherheit. Dazu zählen niedrigere Hürden für Abschiebungen, ein Frühwarnsystem für Radikalisierungen bei Flüchtlingen und Vorbereitungen für Bundeswehreinsätze im Inneren bei großen Terroranschlägen.

20. August 2016. Klaus Bouillon (CDU / Vorsitzender der Innenministerkonferenz) kündigt für November 2016 die ersten Übungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr an. Er erwartet, dass Zensursula und Bundesinnenminister Die Misere am 31. August grünes Licht für die Übungen geben. Die Übungen sollen in der "großen Mehrheit der Länder", auch in SPD geführten Ländern, abgehalten werden.
Thomas Strobl (CDU / Innenminister von Baden-Württemberg) möchte die erste gemeinsame Übung mit einem Personal "in höherer vierstelliger Größe" durchzuführen.

15. September 2016. Das Bundesinnenministerium sieht laut einer Antwort an die Grünen im Bundestag kein realistisches Szenario, das einen Bundeswehr-Einsatz im Inland nötig machen würde. Selbst komplexe Angriffe wie in Paris im November 2015 oder in Brüssel im vergangenen März seien von der Polizei und ihren Spezialeinheiten zu meistern. Man habe "unter Berücksichtigung der Erfahrung von Terrorlagen im europäischen Ausland“ festgestellt, dass die deutsche Polizei samt ihren Sondereinheiten selbst für "mögliche Anschläge mit Kriegswaffen" durch Terroristen "angemessen ausgestattet" sei.

Die Bundeswehr benötigt am ersten Übungstag etwa zwei Stunden, ehe ein Antrag auf Hilfsleistungen durch Bundeswehrkräfte entschieden werden kann. Dieses Verhalten wird durch verändert Kommunikationsketten verbessert. Daraufhin werden Anträge innerhalb von 20 Minuten entschieden.

7. März 2015. In Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein findet die erste "Gemeinsame Terrorismusabwehr Exercise" (Getex) statt an der neben der Polizei auch 360 Soldaten beteiligt sind. Es geht um einen Terrorangriff von "katastrophischem Ausmaß". Verfassungsrechtler und Polizeigewerkschaft halten das Szenario für realitätsfern und warnen vor Verfassungsbruch.
Die Stabsübung mit dem sperrigen Namen "Getex 2017" spielt sich am grünen Tisch ab. Kein Soldat, kein Polizist ist tatsächlich vor Ort im Einsatz. Drei Tage lang sollen so Kommandowege und Entscheidungsprozesse geprobt werden.
Es ist ein Prestigeprojekt von Zensursula (CDU/Bundeskriegsministerin). Sie drängt schon länger auf mehr Kompetenzen der Bundeswehr im Inneren. Thomas Strobl (Innenminister von Baden-Württemberg ist ebenfalls einer von denjenigen die den Grundgesetzbruch vorantreiben.

10. März 2015. Getex war laut Thomas de Maizière (Bundesinnenminister) erfolgreich. Er möchte den Grundgesetzbruch bei Gelegenheit wiederholen. Insgesamt erhielt die Bundeswehr von den beteiligten leitenden Polizeistellen 46 "Anträge", davon 30 auf Katastrophenhilfe und 16 auf Hilfe bei der Bewältigung hoheitlicher Aufgaben. Zwei Anträge wurden abgelehnt.
In Baden-Württemberg forderte die Polizei den Einsatz von KSK-Soldaten an, obwohl eine SEK-Einheit im Land in Bereitschaft stand. In Bayern sollte die Bundeswehr den Objektschutz aller Konsulate übernehmen, was angesichts der geübten Bedrohungslage dort (Entführung eines Linienbusses) als unverhältnismäßig erschien. Die weit überwiegende Zahl der angeforderten Bundeswehrkräfte bezog sich auf Sprengfallen und den Einsatz von Kampfmittelräumern, an zweiter Stelle stand die Anforderung von geschützten Krankentransportfahrzeugen.

Auszüge aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 87a

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

Artikel 91

(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.

Bilder aus Wikimedia Commons
Eisernes Kreuz, Lizenz: Gemeinfrei
Leopard 2, Lizenz: Gemeinfrei

Quellen
10.03.2017, Heise, Polizei und Bundeswehr: Terrorabwehrübung GETEX erfolgreich abgeschlossen
07.03.2017, Tagesschau, Kritik an Anti-Terror-Übung, "Schleichender Verfassungsbruch"
07.03.2017, Spiegel, Simulation in sechs Bundesländern, Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam den Anti-Terror-Kampf
15.09.2016, FAZ, Bei terroristischen Angriffen, Innenministerium: Bundeswehreinsatz im Inland nicht nötig
23.08.2016, Telepolis, Klaus Bouillon, "Ich erwarte grünes Licht für die Übungen"
20.08.2016, Zeit, Innere Sicherheit, Die Bundeswehr fängt an zu üben
20.08.2016, Sueddeutsche, Terrorgefahr, Erste Übungen für Bundeswehreinsatz im Inland im November
08.08.2016, Zeit, Bundeswehr im Inneren, Soldaten können es nicht besser
28.07.2016, Tagesschau, Merkel-Pressekonferenz nach Anschlägen, Neun-Punkte-Plan für mehr Sicherheit
25.07.2016, Sueddeutsche, Bundeswehr, Militärpolizei stand in München einsatzbereit
24.07.2016, Tagesspiegel, Nach Amoklauf in München, Bayerns Innenminister fordert Bundeswehr-Einsätze auch im Inland
17.07.2016, Telepolis, Streitkräfte im Innern einsetzen und eine "Fremdenlegion" schaffen
13.07.2016, Focus, Weißbuch Sicherheitspolitik, Jetzt gibt es den neuen Kurs Deutschlands schwarz auf weiß
25.05.2016, Sueddeutsche, Bundeswehr, Das Grundgesetz wird nicht geändert
02.07.2014, Telepolis, "Krieg ist wieder drin"
29.07.2013, Telepolis, Vor dem Auslandseinsatz geht es künftig zur Probe in die Altmark
30.06.2013, Telepolis, Kann die Bundeswehr auch gegen Streiks und Demonstrationen eingesetzt werden?
06.09.2012, taz, Gefechtsübungszentrum bei Magdeburg, Schnöggersburg unter Beschuss
03.09.2012, Telepolis, Bundeswehr will Häuserkampf auc für Inlandseinsätze trainieren
03.09.2012, Linksfraktion, Bundeswehr übt Städtekrieg
19.08.2012, CDU will Grundgesetz ändern, um bei Bundeswehreinsätzen im Innern nicht auf Kabinettsbeschlüsse warten zu müssen
17.08.2012, Zeit, Grundgesetz, Leopardpanzer vor dem Bundestag
17.08.2012, Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts, Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren ("Luftsicherheitsgesetz")
17.08.2012, Welt, Militär im Inland, Karlsruher Urteil zu Waffeneinsatz ist historisch
17.08.2012, Spiegel, Einsatz der Bundeswehr, Karlsruher Unschärfe
17.08.2012, Sueddeutsche, Einsatz der Bundeswehr im Inneren, Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
17.08.2012, Telepolis, Bewaffneter Bundeswehreinsatz im Inneren erlaubt
17.08.2012, Sueddeutsche, Verfassungsgericht zu Bundeswehreinsätzen im Inland, Karlsruhe fällt eine Katastrophen-Entscheidung
17.08.2012, Handelsblatt, Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe erlaubt militärischen Einsatz im Inland
17.08.2012, Stern, Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe erlaubt Militäreinsatz im Inland
17.08.2012, Sueddeutsche, Unter strengen Auflagen, Karlsruhe erlaubt Bundeswehr Waffeneinsatz im Inland