Donnerstag, 21. Oktober 2021

Rolf Mützenich

Rolf Mützenich (2020)

Der deutsche Politiker Rolf Mützenich wurde am 25. Juni 1959 in Köln geboren.

Er gehört der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) an. Seit 2002 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2019 Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Außerdem ist er ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Friedrich-Ebert-Stiftung, im Stiftungsrat der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin und Vorsitzender des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln.

Mützenich ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Leben

25. Juni 1959. Rolf Mützenich wird in eine Arbeiterfamilie in Köln geboren. Als Kind ist er bei den Falken.

1975. Er wird schon im Alter von 16 Jahren Mitglied der SPD. Er engagiert sich zunächst bei den Jusos und ist zuletzt stellvertretender Vorsitzender im Unterbezirk Köln.

1978. Er macht das Abitur.

1979 bis 1990. Er studiert Politikwissenschaft, Geschichte und Wirtschaftswissenschaft. Sein Studium beendet er als Diplom-Politologe. Neben dem Studium organisiert er für Kölner Landtags- und Bundestagsabgeordnete Wahlkämpfe und ihre Büroarbeit, zum Beispiel für Konrad Gilges, seinen unmittelbaren Vorgänger im Wahlkreis.

1989 bis 1993. Mützenich gehört der sicherheitspolitischen Kommission des SPD-Bundesvorstandes an.

1991. Es erfolgt seine Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität Bremen mit der Arbeit Atomwaffenfreie Zonen und internationale Politik – historische Erfahrungen, Rahmenbedingungen, Perspektiven.

Nach seiner Promotion tritt Mützenich als Referent in den Dienst des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein.

Ab 1993. Er ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen tätig

1998. Er kehrt als Leiter des Referats Grundsatzfragen der Landessozialpolitik in das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zurück.

2001 bis 2002. Er ist Leiter des Büros des nordrhein-westfälischen Landtagspräsidenten Ulrich Schmidt.

2001 bis 2005. Er gehört der Bundeskontrollkommission der SJD – Die Falken an.

22. September 2002. Mützenich zieht nach der Bundestagswahl als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Köln III in den Bundestag ein. In der Fraktion gehört er der Parlamentarischen Linken an.

Januar bis November 2005. Er ist im Bundestag Sprecher der Arbeitsgruppe „Abrüstung und Rüstungskontrolle“ der SPD-Bundestagsfraktion.

November 2005 bis November 2009. Mützenich ist Vorsitzender der Deutsch-Iranischen Parlamentariergruppe und Sprecher des SPD-Fraktionsgesprächskreises „Naher und Mittlerer Osten“.

27. September 2009. Mützenich zieht mit 35,9 % der Erststimmen nach der Bundestagswahl als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Köln III wieder in den Bundestag ein. Dort ist er außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzender der Deutsch-Japanischen Parlamentariergruppe.

22. September 2013. Mützenich zieht mit 39,32 % der Erststimmen nach der Bundestagswahl als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Köln III wieder in den Bundestag ein.

2013. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender für den Bereich Außen-, Kriegs- und Menschenrechtspolitik.

24. September 2017. Mützenich zieht mit 32,3 % der Erststimmen nach der Bundestagswahl als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Köln III wieder in den Bundestag ein.

Im 19. Deutschen Bundestag ist Mützenich ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss und gehört als stellvertretendes Mitglied dem Vermittlungsausschuss an.

4. Juni 2019. Nach dem Rücktritt von Andrea Nahles übernimmt er als dienstältester Stellvertreter kommissarisch den Fraktionsvorsitz.

24. September 2019. Er wird mit 97,7 Prozent der Stimmen zum Fraktionsvorsitzenden gewählt.

5. März 2020. Im Zusammenhang mit dem rassistischen Anschlag von Hanau mit zehn Todesopfern macht SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich der rechtsradikalen politischen Partei Alternative für  Deutschland (AfD) heftige Vorwürf. Es handle sich in Hanau vielleicht um einen Einzeltäter, der aber getragen werde von einem System von Hetze. Eine Spur führe auch hinein in den Bundestag, die AfD sei ein Komplize, sagt er im Bundestag. „Sie haben den Boden bereitet, Sie haben sich schuldig gemacht“, sagt er, an die AfD-Fraktion gerichtet.

„Was in Hanau passiert ist, ist mehr als Totschlag“, sagt Mützenich. „Es ist Massenmord.“ Er spricht auch von „rechtem Terror“. Hoffnung mache ihm die Solidarität vieler Menschen nach der Bluttat. „Wir sind nicht eine Wiederholung von Weimar. Wir sind eine mutige Demokratie.“

Mai 2020. Mützenich gerät in die Kritik, weil er die Bundestagsabgeordnete Eva Högl (SPD) als Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages vorschlägt. Kritisiert wird, dass er den bisherigen Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD) ersetzt. Dieser hat sich bis dahin parteiübergreifenden Respekt in diesem Amt erarbeitet. Die Personalie Högl wird dahingegen negativ bewertet, da sie bisher keine Erfahrung im Bereich der Kriegspolitik gesammelt hat.

25. März 2021. Die Regierungsfraktionen von Union und SPD im Bund einigen sich auf neue Transparenzregeln für Abgeordnete. Die selbst verordneten Regeln entsprechen zwar zum Teil seit Jahren bekannten Forderungen des Vereins LobbyControl, bleiben aber in manchen Punkten auch dahinter zurück.

Das von den Fraktionschefs der Großen Koalition ("Groko"), Rolf Mützenich (SPD), Ralph Brinkhaus (CDU) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitete Eckpunktepapier sieht zwölf Schritte vor. Demnach soll weiterhin eine Schwelle von 1.000 Euro im Monat für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften gelten, die "betragsgenau (auf Euro und Cent)" veröffentlicht werden müssen. Zudem sollen den Abgeordneten von Dritten bezahlte Lobbytätigkeiten gegenüber Bundesregierung oder Bundestag gesetzlich verboten werden.

Einnahmen aus ganzjährigen Nebentätigkeiten sollen laut dem neuen Regularium ab 3.000 Euro pro Kalenderjahr mit genauem Betrag veröffentlicht werden. Bisher gilt hierfür eine Schwelle von 10.000 Euro.Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften werden den Plänen zufolge ab einem Anteil von fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Unternehmensbeteiligungen werden ebenfalls veröffentlichungspflichtig.

Offenlegen müssen die Abgeordneten demnach auch den Besitz von Aktienoptionen und vergleichbaren Finanzinstrumenten - "unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben". Honorare für Vorträge "im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit" werden untersagt.

Gesetzlich verboten werden soll aber laut dem Eckpunktepapier auch der "Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken". Dies sei "schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion.

Außerdem ist geplant, dass Abgeordnete keine Spenden mehr annehmen dürfen. Diese sollen nur noch an Parteien gehen und unterliegen damit den Veröffentlichungspflichten des Parteiengesetzes. Ob es auch dort neue Grenzen für verpflichtende Veröffentlichungen geben soll, ist aber noch nicht geklärt. Die SPD fordert hier einen sogenannten Schwellenwert, also eine Obergrenze von 2000 Euro. Bisher liegt er bei 10.000 Euro.

Nicht vorgesehen ist bisher eine Veröffentlichungspflicht für Lobbytermine im Gesetzgebungsprozess, wie sie von LobbyControl gefordert wird, um den "Lobby-Fußabdruck" zu dokumentieren.

Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigungen etwa im Vorstand eines Vereins sollen erlaubt bleiben, sofern diese Entschädigung verhältnismäßig sei.

Vorgesehen ist für bestimmte Regelverstöße eine Abschöpfung der erzielten Einnahmen, auch Ordnungsgelder werden angedroht.

Außerdem soll der Strafrechtsparagraf zu Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit reformiert werden. " Das soll zudem künftig als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Damit wird bei Verstößen eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr fällig.

28. April 2021. Annalena Baerbock (Kanzlerkandidatin der Grünen) hat die von den USA geforderte Erhöhung der Rüstungsausgaben auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts als »absurd« bezeichnet. Nun bekommt sie Unterstützung vonseiten der SPD. »Da hat sie völlig recht«, sagt SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Im Interview mit der »Neuen Osnabrücker Zeitung« stellt er sich hinter Baerbock. Auch die SPD wolle im Bundestagswahlkampf für eine Abkehr vom Zwei-Prozent-Ziel der NATO werben. »Für die – wenn auch späte – Unterstützung der Grünenkandidatin für dieses Anliegen bedanke ich mich«, sagt Mützenich.

Abseits der Zwei-Prozent-Frage kritisiert Mützenich jedoch die außenpolitische Linie Baerbocks, insbesondere ihre ablehnende Haltung gegenüber dem deutsch-russischen Pipeline-Projekt Nord Stream 2. »Das Vorgehen der Grünen ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten«, sagt er. Als Umweltminister in Schleswig-Holstein habe Baerbocks Parteikollege Robert Habeck »noch ein Flüssiggasterminal für Fracking-Gas aus den USA eingeweiht«. Baerbocks Kritik an der Pipeline sei daher »völlig unglaubwürdig«.

26. September 2021. Mützenich zieht mit 29,9 % der Erststimmen nach der Bundestagswahl als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Köln III wieder in den Bundestag ein, allerdings sehr knapp mit nur 1,6 Prozentpunkten Vorsprung auf die Kandidatin der Grünen. Die SPD gewinnt bei der Wahl insgesamt 206 Sitze und ist die größte Fraktion im neuen Bundestag.

29. September 2021. Mützenich wird erneut mit 97 Prozent zum Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion gewählt. Demnach stimmten 198 von 204 anwesenden Abgeordneten für ihn, es gab vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. 

Bilder aus Wikimedia Commons
Rolf Mützenich (2020), Lizenz: Creative-Commons „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland“, Urheber: Michael Lucan

Quellen