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| Maximilian Schrems |
Der österreichische Jurist, Autor und Datenschutzaktivist Maximilian Schrems (meist Max Schrems) wurde im Oktober 1987 in Salzburg geboren.
Er konnte mit seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof das transnationale Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA beenden, was als starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa angesehen wird.
Leben
Oktober 1987. Maximilian Schrems (meist Max Schrems) wird in Salzburg geboren, wächst dort auf und besucht das Bundesrealgymnasium Akademiestraße, an dem er maturiert.
2000. Die EU-Kommission ersinnt die Safe-Harbor-Regeln für den sicheren Datenhafen. Sensible Daten sollen auch außerhalb der EU weiterverarbeitet werden können, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden.
2005. Er absolviert mit dem gemeinnützigen Verein AFS Interkulturelle Begegnungen e. V. ein Auslandssemester in den USA.
2005 bis 2010. Er ist im Vorstand von AFS Österreich.
2007. Schrems zieht nach Wien, um dort an der Universität Wien Rechtswissenschaften zu studieren. In seinem Studium beschäftigt er sich vorwiegend mit IT-Recht und Datenschutz.
2011. Er veröffentlicht er eine Monographie über die rechtliche Lage der Videoüberwachung in Österreich. Im Zuge eines Auslandssemesters an der Santa Clara University in Kalifornien trifft er auf Vertreter des US-Konzerns Facebook Inc., was zur Beschäftigung mit Facebook führt.
In diesem Jahr erhält er den Positivpreis Defensor Libertatis der österreichischen Big Brother Awards.
18. August 2011. Es werden 16 Anzeigen beim irischen Data Protection Commissioner (DPC) eingebracht. Die Anzeigen werden von Schrems auf der Webseite europe-v-facebook.org gemeinsam mit den jeweiligen Unterlagen veröffentlicht.
19. September 2011. Weitere sechs Anzeigen werden beim irischen Data Protection Commissioner (DPC) eingebracht. Die Anzeigen werden wieder von Schrems auf der Webseite europe-v-facebook.org gemeinsam mit den jeweiligen Unterlagen veröffentlicht.
21. Dezember 2011. Der Data Protection Commissioner (DPC) veröffentlicht einen ersten Bericht.
2012. Nachdem er Projektassistent an der Universität Wien gewesen ist, schließt er sein Studium ab.
In diesem Jahr gründet er den Verein zur Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz "europe-v-facebook.org". Dieser Verein ist im österreichischen Vereinsregister unter der ZVR-Zahl 351391770 eingetragen und sammelt Spenden über die Plattform "crowd4privacy.org". Die Mittel werden eingesetzt um Kosten für den "Safe Harbor"-Fall zu finanzieren.
Zudem wird er "Salzburger des Jahres".
Januar bis Juli 2012. Es wird versucht, Akteneinsicht zu bekommen, welche jedoch bis zuletzt von der irischen Behörde nicht gewährt wird.
6. Februar 2012. Schrems trifft sich mit Vertretern von Facebook in Wien zu Verhandlungen, da das irische Verfahrensrecht zunächst eine gemeinsame Lösung der Streitsache durch Beteiligung der beiden Streitparteien vorsieht.
21. September 2012. Vom Data Protection Commissioner (DPC) wird ein Review veröffentlicht, in dem Facebook bescheinigt wird, die Vorschläge eingehalten zu haben.
4. Dezember 2012. Es wird ein Gegenbericht mit diversen Anträgen eingebracht, welcher von der Behörde nicht bearbeitet oder kommentiert wird.
2013. Der Whistleblower Edward Snowden schildert in der sogenannten PRISM-Affäre, dass US-Geheimdienste wie die NSA und andere Behörden ungehindert auf Server von US-Konzernen wie Facebook und Google zugreifen können. Dennoch wird eisern an Safe Harbor festgehalten.
In Zusammenarbeit mit OpenDataCity wird das Projekt LobbyPlag.eu betrieben. Die Plattform deckt in diesem Jahr auf, dass EU-Parlamentarier Änderungsvorschläge zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung wortgleich aus Lobby-Papieren übernommen haben. Die Initiative löst vor allem innerhalb des Europäischen Parlaments eine Debatte über den Umgang mit Lobbyismus aus.
In einer zweiten Version wertet LobbyPlag.eu die über 3.100 Abänderungsanträge zur Datenschutz-Grundverordnung aus und zeigt damit, welche EU-Parlamentarier sich für mehr oder weniger Datenschutz einsetzten. Ziel ist es, der Öffentlichkeit einen Einblick in die unübersichtliche Flut von Abänderungen zu bieten. Dies führt unter anderem zu einem Skandal in Belgien, wodurch der belgische EU-Abgeordnete Louis Michel einen großen Teil seiner Abänderungen zurücknehmen muss.
Er erhält den Internet and Society Award (Oxford Internet Institute) und den Privacy Champion Award der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation EPIC.
25. Juni 2013. Im Zuge der Aufdeckung von PRISM werden neue Anzeigen gegen die europäische Tochter Facebook Ltd. in Irland und Apple beim irischen DPC eingebracht. Gleichlautende Anzeigen gegen Microsoft, Skype und Yahoo werden bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz in Luxemburg und beim Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eingebracht. Letztere wird an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weitergeleitet.
23. Juli 2013. Der irische DPC antwortet in einem Schreiben, dass kein Verfahren eröffnet werde, da die Beschwerde "frivol" wäre. Die irische Behörde beruft sich dabei auf das bestehende Safe-Harbor-System. Schrems klagt die irische Datenschutzbehörde auf Bearbeitung seiner Beschwerde. Der Fall wird vom irischen High Court dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
28. August 2013. Auf Drängen des DPC wird ein Antrag auf eine Entscheidung zu den Beschwerden von 2011 eingebracht, obwohl zuvor keine Akten oder Beweise zugänglich gemacht wurden.
2014. In Wien wird eine Sammelklage gegen Facebook in Irland eingebracht. Der Sammelklage schliessen sich 25.000 Personen an. Nutzer von Facebook können ihre Ansprüche über die Seite www.fbclaim.com an Schrems abtreten, welcher diese kostenlos für die Nutzer einklagt. Diese Art der Klagenhäufung ist in Österreich als "Sammelklage österreichischer Prägung" möglich und erlaubt es die komplexen Sachverhalts- und Rechtsfragen in einem konzentrierten Verfahren zu erledigen.
Er wird von Stiftung Warentest zum „Mutmacher des Monats“ ernannt.
Juli 2014. Die Beschwerden von 2011 werden nach gut drei Jahren zurückgezogen, da laut Schrems keine Aussicht auf eine Entscheidung besteht und sich die Datenschutzbehörde weiter weigert Akteneinsicht zu gewähren oder eine Entscheidung zu fällen.
2015. Er bekommt die Theodor-Heuss-Medaille.
23. September 2015. Der Generalanwalt des EuGH bekannt, dass er das derzeitige Verfahren für den Datentransfer aus der EU in die USA für nicht zulässig hält, und stellt das Safe-Harbor-Abkommen infrage.
6. Oktober 2015. In seinem Urteil folgt der EuGH der Rechtsansicht des Generalanwalts des EuGH. Er erklärt das Abkommen für ungültig und die derzeitige Praxis für rechtswidrig. In einer Erklärung schreibt Schrems: „Das Urteil zeigt, dass die Massenüberwachung unsere fundamentalen Rechte verletzt.“ Er hoffe, dass das Urteil einen Meilenstein für die gesamte Online-Privatsphäre bedeute.
2016. Er bekommt den EFF Pioneer Award.
2017. Forbes: 30 under 30 Europe - Law & Policy.
Juli 2017. Es wird bekannt, dass Schrems die politische Partei NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum bei der Erstellung des "Chancen-Plans" Faire Digitalisierung berät.
Ab Ende August 2017. Max Schrems ist im Personenkomitee Team A für Christian Kern (SPÖ).
29. November 2017. Schrems hat die Organisation noyb gegründet – none of your business, zu Deutsch: das geht dich nichts an. Ziel ist es, das europäische Datenschutzrecht durchzusetzen, mit Beschwerden bei den Datenschutzbehörden sowie strategischen Klagen vor Gericht.
Schrems stellt sich noyb als eine Art Drehkreuz vor, mit Kooperationspartnern in möglichst vielen EU-Ländern – seien das Aktivisten, Anwälte oder Hacker, die Datenschutzverstöße aufdecken. Der Vorstand von noyb, der aus Schrems selbst und zwei weiteren Österreichern besteht, arbeitet ehrenamtlich.
Seine neue Organisation benötigt jedoch ein Team aus zumindest zwei angestellten Juristen und zwei IT-Experten, weshalb Schrems eine Crowdfunding-Kampagne gestartet hat. 250.000 Euro will er mindestens zusammenbekommen. Knapp 60.000 Euro hat er bereits, größtenteils von der Stadt Wien und den Betreibern der privatsphärefreundlichen Suchmaschine Startpage.
In Deutschland arbeitet noyb mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen.
28. April 2018. Im nächsten Monat tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit dieser möchte Max Schrems mit seiner Organisation noyb eventuell gegen die deutsche Schufa klagen. Man könne sich fragen, mit welchem Recht von rund 70 Millionen Deutschen Kreditinformationen aufbewahrt werden, ohne dass sie jemals etwas nicht bezahlt haben, begründet er die Idee. Die Praktiken der Schufa sieht er als "Vorratsdatenspeicherung meiner Finanzinformationen". Das sicher legitime Ziel von Kreditauskünften könne man auch durch eine schwarze Liste notorisch säumiger oder insolventer Kunden erreichen.
28. April 2018. Im nächsten Monat tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit dieser möchte Max Schrems mit seiner Organisation noyb eventuell gegen die deutsche Schufa klagen. Man könne sich fragen, mit welchem Recht von rund 70 Millionen Deutschen Kreditinformationen aufbewahrt werden, ohne dass sie jemals etwas nicht bezahlt haben, begründet er die Idee. Die Praktiken der Schufa sieht er als "Vorratsdatenspeicherung meiner Finanzinformationen". Das sicher legitime Ziel von Kreditauskünften könne man auch durch eine schwarze Liste notorisch säumiger oder insolventer Kunden erreichen.
Bilder aus Wikimedia Commons
Maximilian Schrems, Lizenz: Public Domain, Urheber: Manfred Werner - Tsui
Quellen
