Dienstag, 3. Juli 2018

Sachsensumpf

Die sächsische Staatskanzlei in Dresden
„Sachsensumpf“ ist ein Schlagwort für eine bislang nicht gänzlich aufgeklärte Affäre um die angebliche Verwicklung hochrangiger Persönlichkeiten aus Justiz, Politik und Wirtschaft in die Prostitution Minderjähriger, in Immobiliengeschäfte und die damit in Zusammenhang stehenden kriminellen Machenschaften in Sachsen, insbesondere in Leipzig. Die vergewaltigten Mädchen wurden als Prostituierte abgestempelt.

Nach anderer Sichtweise soll es sich um das unzulässige Sammeln von falschen oder nicht nachweisbaren Vorwürfen und Gerüchten durch das Referat für Organisierte Kriminalität des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) und die Verbreitung und Überbewertung dieser Anschuldigungen durch Journalisten handeln.

Aber auch bei der Verfolgung rechtsextremer Gruppierungen ist die sächsische Justiz außerordentlich blind wie sich spätestens bei den Untersuchungen zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) - Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt oder bei der Erlaubnis zum Verkauf von Galgen für Politiker zeigt.

Geschichte

1989. Steffen Heitmann (CDU - Juristischer Berater der Opposition) stoppt Ermittlungen wegen Verdachts der Strafvereitelung gegen Hein Eggert (CDU). Erst nachdem er sich auch über ein anderes Verfahren berichten lässt und die Informationen an einen Freund im Landtag weitergibt wird er aus dem Verkehr gezogen. Er tritt zwar zurück. Der Datenschutzbeauftragte, der die Affäre aufgedeckt hatte, wird jedoch anschließend mit einem Verfahren überzogen.

1992/93. Im Bordell "Jasmin" werden Minderjährige durch Einschüchterung, Schläge und Vergewaltigung zur Prositution gezwungen. In der Wohnung in einem grauen Altbau in der Merseburger Straße in Leipzig schaffen acht Mädchen im Alter zwischen 13 und 19 Jahren an. Betrieben wird das Bordell von dem ehemaligen Boxer Martin Kugler.

Darunter Mandy Kopp die wegen Stress von Zuhause ausgerissen ist nachdem zuerst der Vater starb ist und die Mutter zur Alkoholikerin wurde. In Leipzig wurde sie auf der Straße aufgegriffen und in eine vermeintliche Mädchen-WG gebracht die sich als Bordell entpuppte. Zu dem was im "Jasmin" geschieht schreibt Mandy Kopp später ihrem Buch

"Während der ersten Zeit im "Jasmin" zwang er mich immer wieder zu sexuellen Handlungen, er vergewaltigte mich, demütigte und schlug mich, wann immer er es für "angebracht" hielt. Wie ein störrisches Stück Vieh, bei dem kein gutes Zureden mehr half, sondern nur noch Gewalt. Irgendwann hörte ich auf, die Schläge zu zählen. Sie verschwanden hinter einem Schleier aus Taubheit und innerer Leere ... [Kugler (Der Bordellbetreiber)] sagte danach: "Mädchen die nicht funktionieren kosten nur Geld und werden beseitigt."

28. Januar 1993. Die Affäre um den Sachsensumpf kommt an die Oberfläche nachdem die Polizei in Leipzig das illegale Wohnungsbordell "Jasmin" stürmt. Mandy Kopp wurde später nach Absprachen zwischen Eltern, Polizei und Jugendamt in Süddeutschland in einem Internat und einer Pflegefamilie untergebracht. Aus Sicherheitsgründen durfte sie mit niemandem über das reden was sie erlebt hatte.

1994. Martin Kugler wird wegen Menschenhandel in Tateinheit mit Zuhälterei, Förderung der Prostitution und sexuellem Missbrauch von Kindern zu gerade Mal 4 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
In dem Prozess sagte auch Mandy Kopp gegen Kugler aus. Kugler war im Gerichtssaal anwesend obwohl man ihr zuvor versprochen hatte, dass er nicht da sein würde. Sie meinte auch den Richter als früheren Freier wiederzuerkennen.
Wer die Freier des Jasmin waren interessierte die zuständigen Stellen absolut nicht. Fragen dazu finden sich weder in den Vernehmungsprotokollen der Mädchen noch in den Prozessprotokollen.
Der damalige Richter, Jürgen Niemeyer, der damalige Richter sagte später: „Das Urteil war ein großes Entgegenkommen, aber gerade noch vertretbar.“

17. Oktober 1994. Martin Klockzin (Ex-Leiter der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft) wird angeschossen. Er ermittelte wegen der Riemanstraße 52. Die Täter bekommen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

1998. Heinz Faßbender (Journalist) kritisiert in einem Beitrag im ZDF "Kennzeichen D" die Grundstücksmanipulationen bei den sogenannten "herrenlosen Grundstücken" in Leipzig. Am ersten Drehtag wird er bereits laut eigener Aussage "von einem städtischen Berater und Nutznießer körperlich angegriffen".

2000. Kriminalhauptkommissar Georg Wehling, der Leiter des Leipziger Kommissariats K26 gegen Organisierte Kriminalität, bemerkt, dass gegen die Hintermänner des Attentates nicht richtig ermittelt worden ist. Bei einer erneuten Befragung der Täter die das Attentat auf Martin Klockzin begangen haben sagen diese aus, dass Klockzin früher Kunde im Jasmin gewesen sein soll, was er jedoch bestreitet. Wehling gibt daraufhin die Anweisung, die Akten zum Fall Jasmin noch einmal zu prüfen. Dabei wird festgestellt, dass in dem gesamten Verfahren zum Jasmin-Komplex kein einziges Mal nach den Freiern gefragt wurde.
Bei der folgenden Befragung durch Polizisten identifizieren drei ehemalige Zwangsprostituierte des Jasmin auf Fotos den Ex-Vizepräsidenten des Leipziger Landesgerichtes und ihren Richter im Prozess von 1994, Jürgen Niemeyer als früheren Freier. Zudem wird von zwei der Frauen Norbert Röger (Staatsanwalt in Leipzig, später Präsident des Chemnitzer Landgerichtes) erkannt. Die Polizisten welche die Vernehmung durchführten, "wollen"  sich später dazu nicht mehr öffentlich äußern.

1. Januar 2002. Das deutsche Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – ProstG) tritt in Kraft. Das von der rot-grünen Regierungskoalition initiierte Gesetz regelt die rechtliche Stellung von Prostitution als Dienstleistung, "um die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten zu verbessern." Gleichzeitig wird das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet.
Dieses Gesetz führt in Zukunft zu einem speziellen Wirtschaftsaufschwung. Sextouristen sehen danach Deutschland als eine Art Thailand Europas. Selbst aus Japan, den USA und dem sittenstrengen Arabien reisen Männer in Gruppen an, um sich zu vergnügen. Das Gesetz nützt Freiern und Bordellbetreibern, den Frauen jedoch nicht. Die gute Absicht, Prostituierte per Gesetz zu stärken, hat sich ins Gegenteil verkehrt. Der Vorgang erinnert an die Abschaffung der Leibeigenschaft, die befreite Bauern in die Arme der Industrie trieb. Die Frau wird zur Ressource, die so effizient wie möglich genutzt wird. Außerhalb dieses Tauschgeschäftes aber verliert sie jeden Wert.

18. April 2002. Kurt Biedenkopf (CDU - Ministerpräsident von Sachsen) muss wegen verstärkt auftretender Kritik an seinem Führungsstil und einigen Affären wie z.B. Paunsdorf Center-Affäre und Mitaffäre zurücktreten.

2003. Beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wird ein Referat für Organisierte Kriminalität (OK) eingerichtet. Diese Einheit hat zehn Mitarbeiter und wird von der vormaligen Staatsanwältin Simone Henneck (inzwischen Skroch) geleitet. Einer der vom Referat OK bearbeitet Fallkomplexe, der intern unter dem Operationsnamen „Abseits“ registriert wird und hat angebliche mafiöse Strukturen in Leipzig zum Gegenstand. Dazu gehört der Verdacht illegaler Grundstücksgeschäfte in den 1990er-Jahren, Prostitution, Erpressbarkeiten sowie Vernetzungen zwischen Politik, Justiz und Kriminellen. Diesem Komplex wird auch der Mordanschlag auf Klockzin im Jahr 1994 zugeordnet.

2004 bis 2006. Das Referat OK füllt zu dem Beobachtungskomplex 15.600 Seiten Akten, die etwa 100 Ordner ergeben. Die Zuständigkeit des Inlandsgeheimdienstes für dieses Ressort ist jedoch von Anfang an umstritten.

2005. Unter dem damaligen Innenminister Karl Ernst Thomas de Maizière (CDU - heute [2012] Kriegsminister) wird auf Basis eines Prüfberichts vom 12. August 2005 die Beobachtung der organisierten Kriminalität durch den sächsischen Verfassungsschutz zwar fortgesetzt aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlasst noch das Parlament informiert. Aus dem Bericht geht offenbar hervor dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im 2. Quartal von sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannten Leipziger Staatsanwälten und Richtern wusste.

Juli 2005. Der sächsische Verfassungsgerichtshof erklärt das Landesverfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig und schränkt damit auch die Zulässigkeit der Beobachtung der OK durch den Dienst ein.

12. August 2005. Auf der Grundlage eines Prüfberichtes, der den „Bezug zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung […] bei allen Fallkomplexen“ für gegeben ansieht, beschliesst Thomas die Misere (CDU - Innenminister von Sachsen) die Beobachtung der organisierten Kriminalität, einschließlich des Fallkomplexes "Abseits" durch den Verfassungsschutz fortzusetzen. Berichten zufolge schätzt de Maizière die Arbeit Hennecks und ihrer Abteilung sehr. Er veranlasst aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, noch informiert er den Landtag über die vorliegenden Erkenntnisse. Aus dem Prüfbericht soll hervorgehen, dass der sächsische Verfassungsschutz bereits im zweiten Quartal 2005 von angeblichem sexuellem Missbrauch von Kindern durch namentlich bekannte Leipziger Staatsanwälte und Richter Kenntnis gehabt hat.

20. August 2005. Der 53-jährige Journalist Peter Hornstadt wird in Weißwasser in Sachsen von mehreren Unbekannten überfallen und lebensgefährlich verletzt. Er wird so stranguliert und verprügelt dass er ins Koma fällt. Er arbeitete u.a. am Thema Schwarzarbeit und Schleuserbanden in mobilen Pflegediensten. Seine Recherchen führten ihn nach Polen, Tschechien und Sachsen. Er soll von seinem Kollegen Heinz Faßbender, der offenbar zuvor in Tschechien bei Recherchen überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt wurde über dessen Recherchen zu verschobenen Grundstücken, bereicherten Günstlingen, geschädigte Alteigentümer und Erben, Rotlichtaffären und Kinderprostitution informiert worden sein.

Bei Recherchen zum Thema trifft man bei Google oft auf obige Meldung

November 2005. Albrecht Buttolo löst Die Misere als Innenminister von Sachsen ab.

März 2006. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen Andreas Schurig eine Überprüfung ein, wieviele Daten das Referat OK des LfV noch sammelt, weil dieses ja nur noch ein begrenztes Mandat zur Beobachtung organisierter Kriminalität hat. Er kommt zu dem Schluss, dass die Unterlagen dort rechtswidrig gesammelt wurden und vernichtet werden müssen.

2006. Das Referat OK wird aufgelöst.

15. Mai 2007. Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) des Sächsischen Landtags beschliesst in Übereinstimmung mit Albrecht Buttolo (Innenminister von Sachsen), dass das Material nicht gelöscht, sondern zur weiteren Aufklärung der ermittelten Sachverhalte verwendet werden soll.

Mai 2007. Akten des Referats OK zum sogenannten Fallkomplex „Abseits“ gelangen an die Presse. Über den Inhalt erscheinen erste Medienberichte in denen auch die Namen Jürgen Niemayer (Richter) und Norbert Röger (Ex-Staatsanwalt in Leipzig, später Präsident eines sächsischen Landgerichts) als mögliche Kunden des Kinderbordells auftauchen.
Die Obrigkeit geht sofort zum Gegenangriff über und lässt gegen Verfassungsschützer, Journalisten und Zeugen ermitteln. Dazu werden Bewegungsprofile erstellt, Handy- und Computerdaten ausgewertet. Von externen Spezialisten werden Verbindungen zwischen einem Journalisten und zwei Landtagsabgeordneten der Linken gesucht welche durch ihre parlamentarische Immunität geschützt sind.

5. Juni 2007. In einer Rede auf einer Sondersitzung des Sächsischen Landtags bestätigt Innenminister Buttolo die Existenz aktiver und gefährlicher krimineller Netzwerke in Sachsen, dies wird als sogenannte „Mafia-Rede“ bekannt. Die Bundesanwaltschaft wird eingeschaltet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden beginnt wegen Strafvereitelung gegen Jürgen Niemeyer zu ermitteln, Ende Juni bis Anfang Juli 2007 bekommt sie vom Verfassungsschutz Akten aus dem Dossier „Abseits III“ überstellt.

Juni 2007. Die Bundesanwaltschaft gibt noch in diesem Monat bekannt, dass sie keinen Anfangsverdacht für die Existenz einer kriminellen Vereinigung sieht.

22. Juni 2007. In der Onlineausgabe des Stern erscheint zum Thema der Titel „Sächsische Korruptionsaffäre: Ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf“. Dagegen klagt später Martin Klockzin erfolgreich gegen den Verlag, den Journalisten und Klockzins ehemalige Sekretärin.
Er verlangt die Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des in der Berufungsinstanz entscheidenden Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, der sich der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in seiner Revisionsentscheidung anschliesst, hat der Bericht einseitig die Vorwürfe der Sekretärin gegen Klockzin dargestellt und sich diese „zu eigen gemacht“.
Klockzin hat zwar die Bitte des Journalisten um ein Interview abgelehnt, dieser hatte ihm aber nicht die konkreten Vorwürfe, die Gegenstand des Beitrags werden sollten, zur Kenntnis gebracht und so nach übereinstimmender Ansicht der Gerichte keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Artikel hätte daher den Eindruck erweckt, Klockzin „sei pädophil veranlagt, er habe ein sexuelles Verhältnis mit einem minderjährigen Mädchen namens Lissy gehabt, er sei korrupt, Teil eines kriminellen Leipziger Netzwerkes (sog. Sächsische Korruptionsaffäre), habe seine Dienstpflichten nicht erfüllt und [seine ehemalige Sekretärin] bedroht, indem er ihr SMS geschrieben habe, ihre Katze habe strangulieren lassen und sie von drei ihm bekannten Motorradfahrern im Straßenverkehr habe abdrängen lassen“. Diese Behauptungen seien aber nicht erweislich wahr und Klockzin daher rechtswidrig in seiner Ehre verletzt.
Nachdem das Landgericht Leipzig Klockzin zunächst eine Geldentschädigung in Höhe von 75.000 Euro zugesprochen hat, reduziert das OLG den Betrag auf 50.000 Euro. Der BGH bestätigt grundsätzlich Klockzins Anspruch auf Entschädigung, bemängelt aber Fehler bei der Berechnung des konkreten Betrags und verweist den Fall mit entsprechenden Maßgaben zurück an die Vorinstanz. Die Entscheidung des BGH wird in juristischer Fachliteratur als Leitentscheidung zu Fragen der Geldentschädigung wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen im Internet zitiert.

Anfang Juli 2007. Nach der Thematisierung der sogenannten „sächsischen Korruptions-“ oder „Sachsensumpf“-Affäre in verschiedenen überregionalen Medien, erklärt der Verfassungsschutz, dessen Leitung kurz zuvor Reinhard Boos übernommen hat, dass die Leiterin des Referats OK, Simone Henneck, die Akten manipuliert habe. Sie soll suggeriert haben, dass Berichte, die ausschließlich auf Informationen des Leipziger Kriminalhauptkommissars Georg Wehling basieren, auch durch weitere, neutrale Quellen gestützt würden. Das Landesamt leitet interne Ermittlungen gegen Henneck ein. Oberstaatsanwalt Christian Avenarius (SPD), der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, teilt mit, dass das Material des Polizisten kaum belastbare Tatbestände für eine strafrechtliche Anknüpfung enthalten.

6. August 2007. Zwei Monate nach seiner sogenannten „Mafia-Rede“, distanziert sich der Innenminister deutlich von dem zuvor Gesagten. Er sei damals von der vollständigen Richtigkeit der Materialien ausgegangen, die nun aber angesichts „erhebliche[r] handwerkliche[r] Mängel“ fraglich sei. Datenbeschaffung und Datenauswertung sei zusammengefallen, eine Kontrolle der Glaubwürdigkeit der Informationen nicht vorgenommen worden. Die Berichte des Hauptkommissars hätten Prüfungen durch Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt nicht standgehalten. Viele Hinweise seien falsch bzw. überbewertet worden. Von einem „Sumpf“ könne keine Rede sein, „nicht einmal mehr von größeren Pfützen“.
Eine externe Prüfkommission unter Leitung des pensionierten Richters am Bundesgerichtshof Dietrich Beyer, der unter anderem der ehemalige Direktor des hessischen Verfassungsschutzes Lutz Irrgang angehört, konstatiert in ihrem Zwischenbericht gravierende Mängel bei der sächsischen Verfassungsschutzbehörde, insbesondere im Referat OK. Nachrichtendienstliche Vorschriften seien in erheblichem Ausmaß verletzt worden, die Fachaufsicht über die Abteilung sei sowohl von der Behördenleitung als auch vom Innenministerium vernachlässigt worden. Mitarbeiter des Referats hätten über unzureichende nachrichtendienstliche Ausbildung verfügt, zur Informationsbeschaffung seien ausgebildete Polizisten des mittleren Dienstes eingesetzt worden. Auch die Referatsleiterin selbst soll über keine fachspezifische Aus- oder Weiterbildung verfügt haben. Quellenberichten sollen nicht auf ihre inhaltliche Belastbarkeit geprüft worden sein, selbst erkennbar unschlüssige Informationen wären als zutreffend weiterverarbeitet worden. Statt wie entsprechende Referate in Verfassungsschutzämtern anderer Länder Analysen und Lagebilder zur Beratung der Regierung anzufertigen und sich mit den Polizeibehörden abzustimmen, habe die sächsische OK-Einheit Verdachtsschöpfung um jeden Preis betrieben, wobei einzelne Mitarbeiter „verbissen“ und mit „Übereifer“ operiert hätten. Das Ergebnis sei ein „Desaster“.

Mitte 2007. Geert Mackenroth (CDU - Justizminister von Sachsen) setzt Wolfgang Eißer (Richter aus Baden-Württemberg) ein damit er ein "neutrales Auge" auf das Vorgehen der Justiz wirft die gegen eigene Beamte ermitteln muss.

Sommer 2007. Der Journalist Jürgen Roth berichtet über die Affäre  (Verdacht der Mitgliedschaft in mafiösen Strukturen bei hohen Politikern, Juristen, Polizisten und Journalisten). Dafür wird er von dem Journalisten Reiner Burger in einer Artikelserie der FAZ heftig kritisiert weil er es offenbar unterlassen hatte, mit betroffenen Personen direkt zu sprechen. In diesem Zusammenhang musste Roth Aussagen auf seiner Homepage über einen Unternehmer zurücknehmen. Er wird im Frühjahr 2008 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede verurteilt.
Die Journalisten Arndt Ginzel (Spiegel) und Thomas Datt (Zeit Online) sind die ersten die mit Mandy Kopp zusammentrafen. Weil sie sich trauen über den Fall zu berichten werden sie wegen Verleumdung und übler Nachrede angeklagt. Zudem stellten sie in einem Artikel der auf "Zeit Online" erschienen ist die Frage ob die Polizisten möglicherweise illegal ermittelten und ob sie wegen der Beschwerde des einflussreichen Vizepräsidenten des Landgerichts unter Druck gerieten. Die Polizisten wollen selber keine Anzeige erstatten. Das wird von ihrem Vorgesetzten Horst Wawrzynski (CDU, Polizeipräsident von Leipzig und Oberbürgermeisterkandidat 2011) erledigt.

Januar 2008. Eißler schreibt nach der ersten Vernehmung der "Jasmin"-Mädchen in einer eMail an Mackenroth: "Mein Misstrauen gegen die neuen Angaben wurde durch diese Gespräche bestätigt. Man muss sogar befürchten dass die neuen Aussagen nicht nur manipuliert, sondern "bestellt" worden sind.

2008. In einem Prozess erklären die Ex-Zwangsprositutierten des Jasmin, Mandy Kopp und Beatrice E. dass es sich bei den Juristen Niemeyer und Röger um Ex-Freier handelt. Ihrer Bitte um Zeugenschutz wurde zuvor ohne Begründung abgelehnt so dass ihr Name und Anschrift bekannt wurde.
Martin Kugler (der Zuhälter) sagt aus dass man sich mit dem Gericht auf eine milde Strafe geeinigt hat wenn er keine "schmutzige Wäsche" wäscht. Das widerruft er später. Die Staatsanwaltschaft erklärt die Aussagen der Frauen für unglaubwürdig  und stellt die Ermittlungen gegen die Juristen ein. Die Beamten die sich getraut haben zu ermitteln werden versetzt. Das Kommissariat K26 wird aufgelöst. Georg Wehling (Ex-Leiter des K26) bekommt mehrere Verfahren an den Hals und wird vom Dienst beurlaubt.

Ende April 2008. Die Ermittlungsverfahren gegen Richter Niemeyer und Röger werden eingestellt. Die beiden bekommen vom Freistaat Sachsen Schmerzensgeld.

November 2008. Mandy Kopp und Beatrice E. werden wegen Verleumdung angeklagt, weil sie geäußert haben, einen ehemals am Leipziger Landgericht tätigen Richter als Kunden des Bordells wiedererkannt zu haben.

2009. Der Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages dem Akteneinsicht von der Landesregierung weitgehend verweigert wird kommt nicht zu einem einheitlichen Ergebnis. CDU und Mövenpickpartei sehen die Vorwürfe als widerlegt an. Grüne und Linke sehen weder Beweise für noch gegen den Sachsensumpfvorwurf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter bezüglich der Sachsensumpf-Affäre, da sie diese für widerlegt hält.

2009. Bei dem vergeblichen Versuch der Aufklärung eines Brandanschlags der möglicherweise von Linksextremen verübt wurde werden 1,1 Mio. Datensätze von Mobilanschlüssen abgefragt.

2009. Der Sächsische Rechnungshof deckt einen nicht gerechtfertigten Subventionsvorteil in Höhe von 1 Mio. Euro zu Gunsten der Rechtsanwältin Siglinde B. beim Kauf der Riemannstraße 52 - wo Martin K. 1994 ermittelt hatte auf. Bei dem Deal hatten unterschiedliche Behörden wie das Regierungspräsidium, das Amt für Stadtsanierung und Wohungsbau und die Sächsische Aufbaubank mitgewirkt. In Dokumenten wird die Zusammenarbeit zur Subventionserschleichung von Martin K. mit Siglinde B. dokumentiert.

6. Mai 2009. Das Bundessozialgericht stellt fest, dass das Prostitutionsgesetz im Jahr 2002 zum Schutz der Beschäftigten und nicht zur Förderung des Geschäfts erlassen wurde. Ein Bordellbetreiber kann demnach nicht von der Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung von Prostituierten verlangen.

23. April 2009. Durch eine Indiskretion wird bekannt dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Karl Nolle (SPD - Beteiligt an der Aufklärung von Korruption) wegen Anfangsverdachts auf Korruption ermittelt.

Juni 2010. Im sächsischen Landtag konstituiert sich ein Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der sächsischen politischen Landschaft auf Korruption und mafiöse Verstrickungen.

13. August 2010. Die freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel, welche für Medien, wie Spiegel, Zeit oder ARD arbeiten werden vom Amtsgericht Dresden wegen Verleumdung zu Geldstrafen von je 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Damit sollten zwei Fragesätze, welche in einem Artikel der Zeit aus dem Jahr 2008 erschienen waren, bestraft werden. Das Verfahren sorgte als "Dresdner Journalistenprozess" für Aufsehen. Die beiden Journalisten erkennen das Urteil nicht an und gehen in Berufung.

19. Februar 2011. Die sächsische Polizei schöpft nach Ausschreitungen bei einer Demo in der sogenannten "Handy-Affäre" die Daten von mehr als 250.000 Mobilanschlüssen ab.

26. Mai 2011. Ein sächsischer Journalist wollte von einem Richter des Amtsgerichts Weißwasser wissen ob er nebenberuflich Thailand-Reisen organisiert und sich durch den Begriff "Spezialreisen" von seinen Wettbewerbern abgrenzt. Statt einer Antwort bekommt er einen Strafbefehl weil er den Richter beleidigt haben soll. Der Begriff "Spezialreisen" soll demnach den Vorwurf beinhalten dass der Betreffende auf dem Gebiet des Sextourismus tätig wäre.

01. August 2011. Im Spiegel erscheint der Artikel "Sachsen, die Härte des Systems".

Oktober 2011. Karl Nolle attestiert der Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft dass dort Rechtsstaat und Verfassung in Teilen völlig aus dem Ruder gelaufen sind.

15. Dezember 2011. Vor dem Amtsgericht Dresden wird der Prozess gegen die Mandy Kopp und  Beatrice E. wegen Verleumdung eröffnet.

6. März 2012. Das Verfahren gegen Mandy Kopp und  Beatrice E. wegen angeblicher Verleumdung beginnt. Der erste Anlauf scheitert jedoch weil die beiden vor Gericht zusammenbrechen. Der Staatsanwalt bietet ihnen Straffreiheit an, wenn sie öffentlich erklären, sich bei der Identifizierung der Freier geirrt zu haben. Die beiden Frauen bleiben jedoch bei ihrer Aussage und stimmen einer Einstellung des Verfahrens nicht zu. Sie wollen einen Freispruch.
Anlässlich des Verleumdungsprozesses gegen die ehemaligen zur Prostitution gezwungenen Mädchen berichten Jana Simon und Sigrid Reinichs im Zeitmagazin erneut über das Thema. Dabei beleuchten sie vor allem die Situation von Mandy Kopp.

29. März 2012. Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) verspricht im Skandal um den fehlerhaften Umgang der Stadt mit sogenannten "herrenlosen Grundstücken" Aufklärung und Schadensersatz. In 565 Fällen hat das Rechtsamt offenbar keine Erbensuche durchgeführt. In 667 Akten wurden Bearbeitungsmägel festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt wegen Verdacht auf Untreue.
Ein Zusammenhang mit dem "Sachsensumpf" wurde bisher nicht nachgewiesen. Dies wird aber von einer Gruppe von Parlamentariern des Sächsischen Landtages untersucht. Geprüft wird, ob die gleichen Personenkreise verwickelt sind, die bei den Sachsensumpf-Vorwürfen eine Rolle spielen.Beim Landtagsuntersuchungsausschuss zum „Sachsensumpf“ vertritt die Stadt Leipzig ein „Nein“ zur Akteneinsicht. Oberbürgermeister Jung beruft sich auf ein Gutachten, wonach die Herausgabe rechtswidrig wäre, weil die Leipziger Akten nicht zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses gehörten.

08. November 2012. Im Prozess gegen Mandy Kopp und Beatrice E. wird den beiden Frauen vom Staatsanwalt Verleumdung vorgeworfen weil sie hochrangige Justizbeamte als Ex-Freier, darunter Jürgen N. (Ex-Vizepräsident des Leipziger Landgerichts und heute Anwalt in München) wiedererkannt haben.

13. November 2012. Prozessauftakt in der 12. Strafkammer des Dresdner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Martin Schultze-Griebler wegen der Recherchen der Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel bezüglich dem "Sachsensumpf" in Dresden. Zufällig zeitgleich mit den beiden Zwangsprostituierten, die bei ihrer Aussage bleiben, dass sie hochrangige Leipziger Justizbeamte als Freier wiedererkannt haben.

21. November 2012. Richter Martin Schultze-Griebler erklärt schriftlich in einer "vorläufigen Rechtsauffassung dass sich "die beiden verfahrensgegenständlichen Artikel "im Bereich der zulässigen Verdachtsberichterstattung" bewegt haben.
Bei dem Verfahren der beiden ehemaligen Zwangsprosittuierten wurde dagegen das Verfahren für 4 Wochen ausgesetzt weil die beiden Frauen bei der Gegenüberstellung mit ihrem damaligen Bordellbetreiber zusammengebrochen waren. Sie wurden für verhandlungsunfähig erklärt.

10. Dezember 2012. Die Staatsanwaltschaft von Dresden zieht ihre Revision gegen das in zweiter Instanz ergangene Urteil im Fall der beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel  zurück. Daraufhin hebt das Landgericht Dresden das Urteil auf. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler vertritt die Auffassung, dass gemäß ständiger Urteilspraxis des Bundesverfassungsgerichts „streitbare Medienäußerungen stets im Kontext“ zu sehen seien.

2012/2013. Der Jahresbericht 2012/13 der Organisation Reporter ohne Grenzen nennt den Prozess gegen Journalisten in der Sache „Sachsensumpf“ als einen von fünf Gründen für eine etwas verschlechterte Bewertung der Pressefreiheit in Deutschland (Platz 17 von 179 Staaten auf der weltweiten Rangliste).

18. Januar 2013. Die Schwarzgeldregierung ist zu beschäftigt den Speichel von Lobyisten zu lecken und zu erlauben dass Kindern Gewalt angetan werden darf und mit dem LeistungsschutzUNrecht die Wünsche von Springer und Co zu erfüllen. Für die Opfer von Menschenhändlern die oft extrem jung sind und sexuell ausgebeutet werden ist da keinerlei Zeit mehr.

24. Februar 2014. Unter dem Titel Puppenspieler strahlt die ARD einen Tatort von Radio Bremen aus, der vom Sachsensumpf inspiriert wurde. Drehbuchautor und Grimme-Preisträger Christian Jeltsch, der bereits Bücher für mehrere Polizeiruf-Folgen und den Tatort geschrieben hat, entwickelte eine Story, in der ein geheimes Bündnis von BKA-Mitarbeitern und Richtern nicht-existente Killer, sogenannte Avatare, nutzt, um mit diesen Identitäten Auftragsmorde im Kinderprostitutionsmilieu durchführen zu können. Der Plot spielt in Leipzig, Berlin und Bremen.

März 2013. Simone Kroch (Ex-OK-Referatsleiterin - [OK = Organisierte Kriminalität]) im Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt als Hauptzeugin im Untersuchungsausschuss des Landtages Hinweise auf das "Bestehen fortwirkender Strukturen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in vielschichtiger Verbindung mit Organisierter Kriminalität". Dabei nennt sie die Bereiche Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und das Rotlichtmilieu.
Es gibt offenbar Anhaltspunkte dafür "dass durch Personen aus dem Bereich der OK bewusst und zielgerichtet Situationen der Erpressbarkeit, teilweise in Verbindgung mit Bestechung und Korruption" herbeigeführt werden. Das Ziel lautet bestimmte Personengruppen (z.B. Angestellte, Beamte, Politiker) in "Abhängigkeitsverhältnisse zu bringen". Frau Kroch sieht sich mit Disziplinar- und Ermittlungsverfahren konfrontiert.
Noch im selben Monat sieht sich Skroch mit Disziplinar- und Ermittlungsverfahren konfrontiert.

10. März 2013. Die ehemalige Zwangsprostituierte Mandy Kopp verarbeitet ihr Leben in dem Buch "Die Zeit des Schweigens ist vorbei". Sie hatte später geheiratet und zusammen mit ihrem Lebensgefährten in Westdeutschland eine Firma und war im Elternbeirat in der Schule eines ihrer Kinder.

14. April 2013. Laut einer Studie der EU ist die Zahl der Menschen die als Prostituierte und Zwangsarbeiter ausgebeutet werden zwischen 2008 und 2010 von 6309 auf 9528 um 18% angestiegen. Die Zahl der verurteilten Menschenhändler ist im selten Zeitraum dagegen von 1534 auf 1339 um 13% gesunken. In Deutschland sind die Verurteilungen sogar um 15% - von 155 auf 131% zurückgegangen. Der Europäische Rat hat im April 2011 eine neue EU-Richtline erlassen die den älteren Beschluss von 2002 ersetzt und vorsieht Menschenhandel härter zu bestrafen. Deutschland hat ihn jedoch immer noch nicht umgesetzt.

10. Juni 2013. Die ARD zeigt die Dokumentation "Sex – Made in Germany". Die Bundesrepublik wird als Puff der Welt dargestellt. Gründe dafür sollen die "gute Qualität" und Rot-Grün sein.

11. Juli 2013. Der Freispruch für beiden Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wird heute rechtskräftig nachdem der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen eine zuvor eingelegte Revision zurück genommen hat.

20. September 2013. Deutschland leistet sich eine rechtsfreie Zone, nicht im Internet sondern im realen Leben. In keinem anderen Land wächst der Markt so mit Mädchen aus Polen, Tschechien und Rumänien. Von überall her reisen Sextouristen nach Deutschland. Von Menschenhändlern werden nach Schätzungen der OSZE jedes Jahr 120.000 bis 500.000 Frauen und Mädchen nach Westeuropa verschleppt und zur Prostitution gezwungen.

13. Oktober 2013. In der EU gelten laut einem Bericht des CRIM-Komitees (Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zur Untersuchung von organisiertem Verbrechen, Geldwäsche und Korruption) etwa 880.000 Menschen als Sklavenarbeiter. Mehr als ein Viertel davon wird sexuell ausgebeutet. Allein mit Menschenhandel machen demnach organisierte Verbrecherbanden pro Jahr Profite in Höhe von 25 Mrd. Euro. Insgesamt sind daran etwa 3600 internationale kriminelle Organisationen beteiligt.

Oktober 2013. Das Verfahren gegen Mandy Kopp und Beatrice E. wird vorläufig eingestellt.

26. Juni 2014. Klaus Bartl (Rechtsexperte der Lingen) ist der Meinung dass die Staatsanwaltschaft von Dresden nicht die Ressourcen hatte um die Vorwürfe aufzuklären. Ob wirklich Verbindungen zwischen Justiz und Rotlichtmilieu bestanden, konnte der Ausschuss auch nicht aufklären.

2. Juli 2014. Die Fraktionen SPD, Grüne und Linke im Sächsischen Landtag legen zum Ende des Untersuchungsausschusses ihr gemeinsames Minderheitsvotum zum Thema „Sachsensumpf“ vor. Auch sie konstatieren, dass keine tragfähigen Beweise für die Existenz „korruptiver Netzwerke“ gefunden worden seien. Allerdings bemängeln sie, dass die Staatsregierung die Aufklärung nicht ernsthaft betrieben, sondern sogar gezielt verhindert hätte. Dabei sollen mehrere betroffene Mitarbeiter „in ihrer beruflichen und sozialen Stellung regelrecht […] vernichte[t]“ worden sein.

3. Juli 2014. Die Lausitzer Rundschau berichtete unter dem Titel "Sachsensumpf-Affäre: Geklärt ist so gut wie nichts" über das Ende des Verfahrens und zitiert Johannes Lichdi von Bündnis 90/Die Grünen: "Die Ermittlungen gegen die in der Öffentlichkeit beschuldigten Staatsanwälte und Richter wurden nie ernsthaft betrieben und sollten von Anfang an eingestellt werden".

Oktober 2014. Anlässlich der Vorlage des Abschlussberichts des Ausschusses berichtet die Welt am Sonntag erneut über die Aufarbeitung der Affäre und stellt fest, dass viele Fragen offen bleiben. Bemerkenswert sei, mit welcher Härte die sächsischen Justizbehörden gegen diejenigen – insbesondere Journalisten – vorgingen, die die offizielle Erklärung bezweifelten und immer noch von der Existenz krimineller Strukturen ausgingen.

März 2016. Das Landgericht Dresden eröffnet das Hauptverfahren in einem bereits seit 2010 laufenden Strafverfahren gegen die vormalige Leiterin des Verfassungsschutz-Referats OK Simone Skroch und den Leipziger Kriminalbeamten Georg Wehling wegen des Vorwurfs der Verfolgung Unschuldiger (Skroch) bzw. der Beihilfe dazu (Wehling). Auch die beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren gegen beide hält die sächsische Landesregierung weiterhin aufrecht. Nach Auffassung von Verteidiger Thomas Giesen, der die 58 Jahre alte Hauptangeklagte vertritt, kann die frühere Referatsleiterin im Landesamt für Verfassungsschutz schon deshalb nicht wegen Verfolgung Unschuldiger zu Verantwortung gezogen werden, weil die Behörde kein Teil der Strafverfolgung war und ist.

5. Dezember 2017. Im Erzgebirge in der Gemeinde Niederdorf bietet ein Mann in den Räumen des Vereins "Heimattreu" Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration zu sehen war, für 15 Euro das Stück zum Kauf an. Er sie beschriftet sie wie das Pegida-Original. Auf ihnen hat "Reserviert für Angela 'Mutti' Merkel" und "Reserviert für Sigmar 'Das Pack' Gabriel" gestanden. Daran hat die Staatsanwalschaft Chemnitz nichts auszusetzen. Den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sieht sie nicht gegeben.  Die Galgen wären Kunst und hätten eine vieldeutige Botschaft.

Auch gegen den "Erfinder" der Galgen für die Demonstration sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden sanktionslos beendet worden.

Laut sächsischem Landeskriminalamt wurden 2015 insgesamt 2415 politisch motivierte Straftaten aus dem rechten Spektrum registriert. Das war ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2014. Ein Jahr - 2016 - später waren es 2468 Fälle. Die Zahl der Taten, die dem linken Spektrum zugeordnet wurden, betrugen in diesen Jahren 1058 und 671. In beiden Jahren gab es zudem jeweils mehr als 100 Übergriffe auf Flüchtlingsheime in Sachsen.

6. Dezember 2017. Das Vereinsmitglied, um den es im Bericht der "Süddeutschen Zeitung" offensichtlich geht, weist die Vorwürfe gegenüber dem MDR zurück. In den Vereinsräumen sei lediglich ein Exemplar des Miniatur-Galgens aufgestellt gewesen. Der Verkauf selbst erfolgte über Jens Döbel, den Hersteller, der auch das Original bei der "Pegida"-Demo trug.

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Bilder aus Wikimedia Commons
Die sächsische Staatskanzlei in Dresden, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Generic, Urheber: Norbert Kaiser

Quellen
06.12.2017, Welt, RECHTSRADIKALISMUS, Lynchmob-Chic fürs Zuhause geht als Satire durch
06.12.2017, taz, Politische Kultur in Sachsen, Der Galgen des kleinen Mannes
06.12.2017, Tagesspiegel, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Sächsische Justiz erlaubt Verkauf von Mini-Galgen für Merkel
06.12.2017, Tagesschau, Kritik an sächsischer Justiz, Empörung über Galgen-Entscheidung
05.12.2017, n-tv, Staatsanwaltschaft entscheidet, Miniatur-Galgen von Pegida sind Kunst
05.12.2017, Sueddeutsche, Pegida, Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel
20.06.2014, taz, Untersuchungsausschuss im Landtag, „Sachsensumpf“ schluckt Rechtsstaat
03.11.2013, Focus, Städte-Ranking, Dies sind die Rotlicht-Hochburgen Deutschlands
29.10.2013, Welt, INITIATIVE, CDU-Frauen fordern Neuregelung der Prostitution
23.10.2013, FAZ, Mafia-Netzwerk, Der Pate von Solingen
14.10.2013, Focus, REPORT, Ein Staatsanwalt rechnet ab
13.10.2013, Sueddeutsche, CRIM-Bericht, Hunderttausende Sklavenarbeiter leben in der EU
13.10.2013, Spiegel, EU-Bericht, In Europa leben 880.000 Sklavenarbeiter
25.09.2013, Spiegel, Saarbrücken, "Die Prostitution hat unerträgliche Ausmaße angenommen"
20.09.2013, Focus, Report, „Manche Männer saßen weinend auf der Bettkante“
11.07.2013, taz, Pressefreiheit in Sachsen, Endlich raus aus dem Sachsensumpf
28.06.2013, taz, Kommentar Prostitutionsgesetz, Menschenhändler weiter sicher
30.05.2013, taz, Freistaat Sachsen, Seltsames Justizverständnis
14.04.2013, Welt, Studie, In der EU werden Menschen wie Waren gehandelt
14.04.2013, Tagesschau, EU-Studie zum Menschenhandel, Mehr Opfer, weniger verurteilte Täter
05.04.2013, Spiegel,  Ehemalige Zwangsprosituierte, Wie die Justiz Mandy Kopp stigmatisierte
22.03.2013, Spiegel, "Sachsensumpf"-Opfer Mandy Kopp, "Durch die Hölle gegangen"