Dienstag, 13. November 2018

Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) in Deutschland

Eva Hermann - 2006
Im Jahr 2016 befinden sich etwa 693.000 Menschen in Deutschland in Privatinsolvenz. Wie der "Fall Eva Hermann" zeigt kann jeder in die Schuldenfalle rutschen so dass ihm nur noch die Insolvenz als letzter Ausweg übrig bleibt.

Gründe für Privatinsolvenz

Ein oft gepflegtes Vorurteil ist, dass diese Menschen schlicht den Überblick über ihre finanzielle Situation verloren haben. Doch das stimmt nur selten. Viel häufiger stecken schwere persönliche Schicksalsschläge dahinter, die jeden Bundesbürger treffen können.

Hauptgründe für Privatinsolvenzen sind Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung oder Trennung und Krankheit.

Gläubiger

Als Gläubiger sind von den Schulden vor allem Kreditinstitute, Versandhändler, Versicherungen, Behörden, Vermieter, Energieversorger und Telefongesellschaften betroffen.

Privatinsolvenzen in Deutschland

1. Januar 1999. In Deutschland wird die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst. Seitdem ist in der Insolvenzordnung (InsO) das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt.

2001. Die Insolvenzordnung (InsO) wird novelliert. Seither ist eine Stundung der Verfahrenskosten möglich ist. Seitdem können auch völlig mittellose Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

2011 gab es in Deutschland mehr als 100.000 Verbraucherinsolvenzen und 20.000 Insolvenzverfahren von Ex-Selbständigen. 2012 waren es mehr als 150.000 Insolvenzen in Deutschland. Darunter 28.000 Unternehmen und 1314 Gesellschafter die mit einem größeren Unternehmen in die Pleite gerieten. Ausserden noch 20.280 Ex-Selbständige und 97.635 Verbraucher. Die durchschnittlichen Verbindlichkeiten derjenigen die sich an eine Schuldnerberatung wenden lag im Jahr 2012 bei 34.932 Euro (2011: 32.631 Euro).
Überschuldet sind in Deutschland laut Schuldneratlas derzeit [März 2013] mehr als 6,6 Mio. Menschen. Laut Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justizministerin) geraten die meisten unverschuldet in die Privatinsolvenz. Laut Überschuldungsreport 2012 des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen z.B. durch Verlust des Arbeitsplatzes (31,8%), Scheidung oder Trennung (12%) in diese prekäre Lage. Danach erst kommt unvorsichtiges Konsumverhalten (10,8%), Krankheit (10,2%) und gescheiterte Selbständigkeit (9,5%).
Nur etwa ein Fünftel der Privatinsolvenzen kann über das außergerichtliche Vorverfahren bereinigt werden. Dabei werden laut Bankenfachverband Tilgungsquoten von 30 bis 50% erreicht.
Laut Statistik liegt die Zahl der Insolvenzen insgesamt relativ stabil bei etwa 150.000 pro Jahr, davon rund 30.000 Unternehmensinsolvenzen und etwa 100.000 Verbraucherinsolvenzen.
Laut Wirtschaftsauskunftei Bürgel steigt die Zahl der Bürger die in eine Insolvenz rutschen 2013 wieder an. Im ersten Quartal waren es demnach 33.315 Insolvenzen und damit 1,7% mehr. Bis Ende 2013 rechnet man dort mit 133.000 Fällen.

18. Juli 2012. Der Gesetzentwurf "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens [Anm. für Besserverdienende] und zur Stärkung der Gläubigerrechte" wird von der Bundesregierung verabschiedet.

2013 waren es in Deutschland etwa 91.000 Verbraucher die Insolvenz angemeldet haben. Sie haben durchschnittlich mit etwa 35.000 Euro an Schulden angehäuft. Überschuldet sind laut einer Studie von Creditreform 6,7 Millionen Menschen in Deutschland. Das sollen 90.000 Mehr als ein Jahr zuvor sein.

17. Mai 2013. Der Gesetzentwurf "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens [Anm. für Besserverdienende] und zur Stärkung der Gläubigerrechte" wird vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung durchgewinkt (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013).

2014 war Arbeitslosigkeit mit 27 Prozent der Hauptgrund für Überschuldung. Danach kommt bereits "Einkommensarmut" mit 10,5%. Dieser Anteil hat sich in den letzten 5 Jahren von 4,3% mehr als verdoppelt. Der Anstieg der Einkommensarmut wird auf die stete Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse in den vergangenen Jahren zurückgeführt. Bei immer mehr Menschen reicht der Verdienst nicht aus, um den Lebensunterhaltung zu bestreiten. Mehr als 500.000 Rentner sind in Deutschland auf die Grundsicherung angewiesen.
Bei immer mehr Senioren reichen Rente und Erspartes nicht mehr aus um den früheren Lebensstandard zu halten. Etwa 150.000 der über 70-Jährigen sind überschuldet. Gegenüber 2013 ist der Anteil der überschuldete Senioren laut einer Studie von Creditreform deutlich gestiegen – bei den über 70-Jährigen sogar um über 35 Prozent. Laut der Wirtschaftsauskunftei Bürgel gab es bei über 60-jährigen im Jahr 2014 mehr als 10.000 Privatinsolvenzen. Das sind 14% mehr als 2013.
Weitere Gründe für Insolvenz sind gescheiterte Selbständigkeit 10%, Scheidung oder Trennung 9%, irrationales Konsumverhalten 8,6% und Krankheit 7,7%.
Die Höhe der durchschnittlichen Gesamtschulden hat sich im Jahr 2014 laut Überschuldungsreport leicht von 31.400 Euro auf 32.500 Euro erhöht. Laut Hochrechnungen gibt es 3,3 Mio. überschuldete Haushalte in Deutschland. Bei über 70-jährigen liegt der Durchschnitt bei mehr als 50.000 Euro.

1. Juli 2014. Der Gesetzentwurf "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens [Anm. für Besserverdienende] und zur Stärkung der Gläubigerrechte" tritt in Kraft. Es handelt sich um die erste größere Reform des Verbrauchsinsolvenzverfahrens seit 2001. Sie sieht eine Evaluierung bis 30. Juni 2018 vor.
Die Sache hat jedoch einen fetten Haken. Die Personen die insolvent sind müssen innerhalb dieser Zeit eine sogenannte "Mindestbefriedigungsquote" von 35% schaffen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin, Mövenpickpartei) macht damit ihrer Partei der Gutverdiener alle Ehre.
Ursprünglich waren 25% angedacht. Weil alle Banken zusammen in Deutschland jedoch zusammengenommen eine 2-stellige Millionensumme, das entspricht maximal 3 Peanuts [siehe Wikipedia: Peanuts], Verluste hätten machen können wurde die Zahl hochgesetzt.
Zusätzlich müssen auch die Kosten des Insolvenzverfahrens - das sind die Gerichtskosten und die Gebühren für den Treuhänder [ca. 2000 bis 3000 Euro] - abbezahlt sein. Dazu bekommen die Insolvenzverwalter deutlich mehr Geld. Bisher waren es 15% der Insolvenzmasse. Nun sind es 40% bis zu einer Obergrenze von 25.000 Euro. Gut ist das auch für die Gläubiger nicht wirklich.
Nach dem Gesetzentwurf soll derjenige der zumindest die Verfahrenskosten begleichen kann nach 5 Jahren in den Genuß der Restschuldbefreiung kommen können. Ansonsten bleibt es wie bisher bei 6 Jahren. Ein aussergerichtlicher Einigungsversuch muss von den Schuldnerberatungen nicht mehr unternommen werden wenn er offensichtlich aussichtslos ist.
Personen die sich bereits im Verfahren befinden können diese neue Regel möglicherweise laut der vom Rechtsausschuss geänderten Version teilweise in Anspruch nehmen. Genaues ist jedoch diesbezüglich noch nicht definiert.
Die Gesetzänderung hat sehr lange gedauert. Ich habe so 2008 zum ersten Mal davon gehört. Wie die Prioritäten liegen wird klar wenn man bedenkt dass das Gesetz mit dem die Misshandlung kleiner Jungen erlaubt wird nur etwa ein halbes Jahr gebraucht hat und das LeistungsschutzUNrecht für Presseverleger immerhin in etwa 3,5 Jahren durchgeboxt werden konnte. In den Genuß von 3 Jahren  dürfte kaum einer kommen weil wohl nur ein geringer Prozentsatz die in dem Fall geforderte hohe Rückzahlungsquote erfüllen kann. Laut Hans-Ulrich Heyer (Richter am Amtsgericht Oldenburg in Niedersachsen) konnten 97% der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung überhaupt eröffnet werden "weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten" ... in Höhe von mindestens 300 Euro ... "aufbringen konnten".
Obwohl die Rückzahlungsquote so gut wie niemand erreichen kann [in 80% der Fälle erhalten Gläubiger gar nichts, weil das Einkommen den Pfändungsbereich unterschreitet], die "Befriedigungsquote" liegt bei gerade mal 5 bis 10%,  hetzten die eigentlichen Profiteure des komplizierten Verfahrens aus der "Insolvenzindustrie" wie der Bundesverband Deutscher-Inkasso-Unternehmen (BDIU) dagegen indem er vormacht dass die Erleichterungen auf Kosten derer gehen würden die ihr Geld zurück haben wollen. Mit dem Hintergedanken dass der eine oder andere Euro nicht mehr in die eigenen Taschen fließen könnte. Es wird davon geblubbert dass man dann bereits nach 3 Jahren die Schulden los haben könnte - im Wissen dass das aussergerichtliche Vorverfahren meist auch ein Jahr dauert und davor meist auch noch einmal 3 bis 5 Jahre liegen in denen der Schuldner die Sache ohne Verfahren zu klären versucht.
In Foren wird oft behauptet dass man mit derartigen Kürzungen Tür und Tor für Betrug und Fahrlässigkeit öffnen würde. Das ist jedoch Falsch. In der Insolvenzordnung §1 steht nämlich folgender Satz: "Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien." Das bedeutet dass Schulden die aus einem Betrug (z.B. der vielzitierte "Mietnomade") stammen oder Strafgebühren ... nicht durch eine Privatinsolvenz gelöscht werden können (Insolvenzordnung).

Neu eingeführt wird auch das Insolvenzplanverfahren. Der Schuldner kann die Gläubiger in verschiedene Gruppen einteilen und dann einzeln mit den Gruppen verhandeln. Schafft er es, die Mehrheit der Gläubiger mit der Mehrheit der Forderungen von seinem Rückzahlungsplan zu überzeugen, muss der Rest mitziehen. Allerdings nur, solange es niemandem durch den Plan schlechter geht als ohne. Wer beispielsweise fünf Unternehmen jeweils 1000 Euro schuldet, kann drei von ihnen zu einer Gruppe formieren und ihnen ein Angebot machen. Akzeptieren die drei den Plan und werden die anderen beiden Unternehmen dadurch nicht benachteiligt, müssen auch sie den Plan akzeptieren.

21. Juli 2016. In Deutschland befinden sich etwa 693 000 Menschen in der so genannten Wohlverhaltensphase. Die meisten wohnen in Nordrhein-Westfalen, fast 172 000. Bezogen auf die Bevölkerung sind vor allem Bremer (141 von 10 000 Einwohnern), Niedersachsen (112) und Hamburger (111) betroffen. Den geringsten Anteil von Menschen in der Wohlverhaltensphase haben Bayern und Baden-Württemberg mit jeweils 60 pro 10 000 Einwohner.

JahrInsolvenzen
insgesamt
davon
Unternehmen
Verbraucher
199833.97727.8280
199934.03826.4761.634
200042.25928.2356.886
200149.32632.2789.070
200284.42837.57919.857
2003100.72339.32032.131
2004118.27439.21347.230
2005136.55436.84366.945
2006161.43034.13794.389
2007164.59729.160103.085
2008155.20229.29195.730
2009162.90732.68798.776
2010168.48531.998106.290
2011159.41830.099101.069
2012150.29828.29797.608
2013141.33225.99591.200
2014134.87124.08586.298

6. September 2016. Die Zahl der Haushalte "mit hoher Überschuldungsintensität" ist laut Nordwest-Zeitung nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums zwischen 2006 und 2015 von 1,64 Millionen auf 1,97 Millionen gestiegen. Für die Statistik wurden anonymisierte Daten zu 113.000 Privatleuten ausgewertet die im Jahr 2015 die Hilfe einer der 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen haben. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände stecken bundesweit sechs bis sieben Millionen Menschen in der Schuldenfalle.

16. September 2016. Die Armutsrisikoquote ist 2015 von 15,4 auf 15,7 Prozent gestiegen.

10. November 2016. Laut Creditreform stecken derzeit etwa 6,85 Mio. Menschen in Deutschland finanziell in der Klemme.
131.000 mehr als 2015. Bei über 70-Jährigen ist der Zuwachs mit 16,4 Prozent oder 25.000 Fällen der stärkste in der aktuellen Schuldnerstatistik. Etwa 174.000 Senioren in Deutschland werden als überschuldet eingestuft. Mit einer Quote von 1,3 Prozent ist der Anteil der Älteren im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch gering. Es wird jedoch mit einer deutlichen Zunahme gerechnet.
Am stärksten betroffen ist die mittlere Generation. Fast jeder Fünfte (19 Prozent) der 30 bis 39-Jährigen ist überschuldet. Bei den Jüngeren unter 30 Jahren soll die Quote in diesem Jahr dagegen um 1,7 Prozent auf 14,5 Prozent zurückgegangen sein.

13. Dezember 2016, Laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung galten im vergangenen Jahr 2,05 Millionen Haushalte als überschuldet. Davon waren mehr als 4 Mio. Menschen betroffen.  Im Jahr 2013 waren es 1,97 Mio. Haushalte. Bei dem Anstieg handelt es sich um einen "Trend" der sich seit 2006 fortsetzt. Grund ist immer häufiger vorkommende Einkommensarmut bei den Bürgern. Auch die Zahl der Obdachlosen ist seit 2006 um rund 80.000 auf bundesweit etwa 335.000 Menschen angestiegen.
16.495 Menschen erzielten ein Jahreseinkommen von mehr als einer Million Euro. 2009 hatte diese Zahl noch bei 12.424 gelegen. Knapp 21 Prozent der Arbeitnehmer erhielten allerdings nur einen Lohn von maximal zehn Euro pro Stunde.

22. Februar 2017. Es gibt etwa 6,7 Millionen Überschuldete in Deutschland. Jeder Zehnte über 18 Jahre gilt als zahlungsunfähig. Die Zahl wächst beständig. Im Alter von 30 bis 40 ist inzwischen jeder Fünfte dauerhaft überschuldet.
Bei etwa der Hälfte ist der Verlust der Arbeit oder weil die Arbeitszeit reduziert werden muss der Auslöser. Fast jeder Fünfte landet in Armut, weil ihn ein persönlicher Schicksalsschlag trifft: Trennung, Krankheit oder Tod des Partners. Nicht einmal in neun Prozent aller Fälle dagegen liegt es am übersteigerten Konsumverhalten, wenn jemand in die Überschuldung rutscht, weil er zu viele Dinge auf Pump gekauft hat oder leichtfertig Ratenkredite abgeschlossen hat.
Vor Kurzem wurde gemeldet, dass die Zahl der Privatinsolvenzverfahren zurückgegangen ist. Aber nur jeder Zehnte, der bei Auskunfteien als Zahlungsunfähiger gelistet ist, befindet sich in einem Insolvenzverfahren. Vor fünf Jahren wurden noch 111.000 solcher Verfahren pro Jahr eröffnet, 2016 nur noch 85.000. Das ist aber keine gute Nachricht, weil sich die Übrigen gar nicht mehr die Mühe machen, dieses Verfahren zu durchlaufen."

29. November 2017. Die Zahl der überschuldeten Erwachsenen ist laut einer Studie des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) erneut um mehr als 100.000 angestiegen.

13. November 2018. Nach einer Erhebung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform stieg in diesem Jahr die Zahl der überschuldeten Personen in der Bundesrepublik um rund 19.000 auf mehr als 6,9 Millionen. Ein Grund für den Anstieg sind demnach die dramatisch steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt. Während die Kaufkraft nur noch langsam zulege, erhöhten sich die Kosten für Mieten und Immobilien in großen Schritten.

Zudem nahm in diesem Jahr auch wieder die Altersüberschuldung zu. Die Zahl der überschuldeten Senioren im Alter von 70 Jahren und mehr stieg demnach um 35 Prozent auf 263.000.

Die Zahl überschuldeter Personen unter 30 Jahren hat dagegen weiter ab genommen.

Finanzverhalten von Jugendlichen

Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Schufa Holding AG unter 500 Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 20 Jahren wird das Thema Überschuldung von Jugendlichen mehrheitlich als Belastung empfunden. 78% der Jugendlichen planen ihre Ausgaben längerfristig.
Entgegen der öffentlichen Meinung liegen Schulden bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht im Trend.Etwa  216.000 Schuldner sind jünger als 20 Jahre, davon hat jeder fünfte mehr als 10.000 Euro Schulden. Laut Schufa-Analyse liegt die Rückzahlungsquote von Krediten bei Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren jedoch bei 96,6% und damit fast auf Höhe des gesamtdeutschen Durchschnitts von 97,5% der seit 2010 stabil bleibt.

Rabiate Gläubiger

Bei Telefonanbietern fallen Verzugszinsen und mögliche Anwalts- und Gerichtskosten mit 43% der ursprünglichen Schulden besonders stark ins Gewicht. Wenn die Forderung bereits an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt weitergereicht worden ist kommen noch einmal 38% dazu. Bei Banken und beim Staat ist es mit jeweils 13% etwas günstiger. Bei privaten Gläubigern sind es 12%.
Sollte allerdings dabei jemand mit einem Eintrag bei der Schufa und anderen Wirtschaftsdetekteien drohen - ohne darauf hinzuweisen dass ein derartiger Eintrag schon durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann  - ist das laut einem Urteil vom OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 102/12 v. 9. Juli 2013) Nötigung und das sollte man anzeigen.

Schufa und Co.

Die Schufa ist dazu da Unternehmen in Deutschland die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit zukünftiger Vertragspartner zu ersparen. Dazu werden dort massiv Daten (viele davon auch fehlerhaft) gespeichert.
Die Insolvenzgerichte machen das Insolvenzverfahren öffentlich bekannt. Je nach Bundesland werden die Insolvenzverfahren in einer regionalen Tageszeitung, im Bundesanzeiger und auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Diese Einträge werden dann von der Schufa folgendermaßen gespeichert:
  • Eröffnung der Privatinsolvenz und Beendigung zum Schlusstermin jeweils für die Dauer von 3 Jahren zum Jahresende.
  • Wird ein Insolvenzantrag abgewiesen wird das 5 Jahre lang bis zum Jahresende gespeichert.
  • Während der Wohlverhaltensphase ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert.
  • Der erfolgreiche Abschluss des Insolvenzverfahrens wird von der Schufa noch einmal 3 Jahre gespeichert.
Rechnet man das Vorverfahren nicht dazu sind es also fast 10 Jahre in denen Schuldner über Schufa und Co. massiv in ihren Rechten beschnitten werden. Eine kostenlose Sofortabfrage der Bonität bietet www.scorekompass.de an. Es bietet einen sogenannten Score, zeigt einen Vergleich mit anderen Nutzern des Portals und zeigt auch Zahlungsmerkmale wie Eröffnung des Insolvenzverfahrens. 

Lohnabrechnungsprivileg

Bisher konnten Banken sich über die Lohnabtretung für zwei Jahre alles was einem Schuldner vom Lohn gepfändet werden kann sichern. Alle anderen Gläubiger haben das Nachsehen. Das soll möglicherweise gestrichen werden und das Geld komplett in die Insolvenzmasse einfliesen. Die Banken sind allerdings nicht zu bemitleiden weil ein gewisser Ausfall natürlich vorher eingerechnet wird. Zudem haben die Banken ja ihr gut ausgebildetes Personal mit Hilfe der Datenkrake Schufa immer weiter abgebaut.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Bisher sind laut § 850a Zivilprozessordung 50% des Urlaubsgelds nicht pfändbar. Das heisst für diejenigen bei denen das sowieso noch nicht in sogenannte Erfolgsprämien umgewandelt wurde, die erst im nächten Jahr ausbezahlt werden. Da ist der Arbeitnehmer doppelt der A... weil er diese nicht nur später erhält sondern auch noch komplett gepfändet werden. Dem Kapital ist auch das ein Dorn im Auge und wohl über die Mövenpickpartei im Bundestag unter BT-DR 17/2167 eine Gesetzinitiative zur Streichung der Privilegierung des Urlaubsgeldes beim Pfändungsschutz im Gespräch.

Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze beträgt derzeit für einen Alleinstehenden 1045 Euro vom Nettoeinkommen. Dieser Betrag erhöht sich je nach Einkommenshöhe und Familienmitgliedern. Aufgeschlüsselt ist das in der Pfändungstabelle (Wikipedia: Pfändungstabelle) die alle zwei Jahre neu festgelegt wird.

Motivationsrabatt

Ab dem fünften Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner theoretisch 10 % der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag - den so genannten Motivationsrabatt; nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 %. 
Am Tag der Insolvenzeröffnung beginnt das Restschuldbefreiungsverfahren ebenso wie das Insolvenzverfahren zu laufen. Die Abtretung endet 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Wohlverhaltensphase beginnt jedoch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Oft also erst Jahre später so dass kaum jemand in den Genuß des Motivationsrabatts kommt.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wenn möglich kann das Einkommen vom Arbeitgeber (das ja schon gepfändet ist) auf das Konto eines Familienangehörigen, der nicht von der Insolvenz betroffen ist, überweisen zu lassen. Das ist erlaubt und wird selbst von großen Firmen mit eigenen Rechtsabteilungen gemacht.

April 2015. Da ich die Freibeträge des Pfändungsschutzkontos bestätigen muss habe ich wieder einmal im Internet gestöbert und habe folgende Möglichkeit gefunden, ohne Stress (und ohne Kosten) an eine Bestätigung zu kommen: Kostenlose P-Konto-Bescheinigung.
Zwei Tage nach dem Ausfüllen war die Bescheinigung diesmal vollig ohne Stress da. Es scheint sich zumindest um eine einigermaßen seriöse Unternehmung zu handeln. Dahinter steckt u.a. Michael A. Requardt. Das ist ein deutscher Jurist und Schuldnerberater der auch in diversen TV-Sendungen aufgetreten ist. Er hat sogar einen Eintrag in der Wikipedia: Michael Requardt.

Mai 2016. Ist das Einkommen auch nach der Pfändung höher ist als der Pfändungsfreibetrag, der durch andere Stellen bescheinigt werden kann, muss ein Antrag auf eine individuelle Freigabeentscheidung für das Pfändungsschutzkonto beantragt werden. Dafür ist das Vollstreckungsgericht nach § 850k Abs. 4 ZPO zuständig.
Im Freigabebeschluss ist vom Vollstreckungsgericht nach § 850k Abs. 4 ZPO der pfändungsfreie Betrag festzusetzen, d.h. betragsmäßig zu bestimmen (so auch die vorherrschende Meinung zu § 850l ZPO siehe Zöller/Stöber (Fußn. 5), § 850k Rz. 11). Werden im konkreten Monat unpfändbare Lohnbestandteile, wie Urlaubsgeld oder – aktuell mit dem November-/Dezembergehalt – das Weihnachtsgeld, ausbezahlt, muss bei einem P-Konto rechtzeitig vor dem Monatswechsel der entsprechend erhöhte Freigabebetrag beschlossen und dem Kreditinstitut übermittelt worden sein. Nur wenn auf Schuldnerantrag 7 die Erneuerung des 4-wöchigen Moratoriums nach § 835 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ZPO für jede Gutschrift angeordnet ist, besteht ein Zeitfenster von 4 Wochen ab Gutschriftdatum.

Lebensversicherungen

Nach der Privatinsolvenz wird auch die Lebensversicherung aufgelöst wenn sie nicht § 851c der ZPO entspricht:
  • die Leistung wird in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60.ten Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt
  • eine Verfügung über die Ansprüche ist ausgeschlossen
  • für den Todesfall werden ausschließlich Hinterbliebene bestimmt, an die das angesparte Kapital ausgezahlt wird. Als Hinterbliebene zählen Ehegatten, Kinder und Pflegekinder
  • die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Lediglich im Todesfall darf die  Rente als Kapitalleistung ausgezahlt werden.
Sollte das nicht der Fall sein kann die Lebensversicherung laut § 173 Versicherungsschutzgesetz (VVG) umgewandelt werden. Das geht auch noch in der Wohlverhaltensphase.
  • Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung der Versicherung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 der Zivilprozessordnung entspricht. Die Kosten der Umwandlung hat der Versicherungsnehmer zu tragen.
Auf Anfrage wissen die Versicherungen davon natürlich Gar Nix und schreiben auf eine allgemeine Anfrage zurück dass im Vertrag eine Umwandlung nicht vorgesehen wäre. Muss es aber auch nicht sein, weil es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt. Daher muss in dem Antrag zur Umwandlung etwa folgendermaßen explizit auf die Gesetzgebung hingewiesen werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin im Moment im Privatinsolvenzverfahren und muss davon ausgehen dass obengenannte Versicherung am Ende gepfändet wird. Daher nehme ich hiermit meinen Anspruch aus §173 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wahr und beantrage die Umwandlung in eine begünstigte Rentenversicherung nach §851c ZPO.

Mit freundlichen Grüßen

Fahrkosten zur Arbeit

Fahrkosten zur Arbeit müssen bis zu etwa 120 Euro (Im Verkehrsverbund Stuttgart 4 Zonen) selbst getragen werden.

Mein persönlicher Fall

Ich selbst befinde mich seit einiger Zeit im gerichtlichen Privatinsolvenzverfahren in der sogenannten Wohlverhaltensphase. Das völlig unnötige Vorverfahren (weil von vorneherein klar war dass eine Einigung mit den Gläubigern unmöglich ist) hat bei mir 1,5 Jahre gedauert und den Steuerzahler etwa 2000 Euro gekostet. Davor liegen mehrere Jahre in denen ich teilweise, blöd wie ich war, 2 Jobs hatte. Blöd weil das nur dem Staat ein paar Steuern eingebracht hat, die jeweilige Arbeitgeber eine billige Arbeitskraft hatten, ca. 10.000 Euro hat die "Insolvenzindustrie" eingeschoben, während für Gläubiger und meine Familie davon nicht wirklich was übrig geblieben ist.
Hineingerutscht bin ich im Übrigen durch Arbeitslosigkeit - weil mein Ex-Arbeitgeber meinte die komplette, hervorragend ausgebildete Belegschaft feuern und die Jobs nach Polen auslagern zu müssen. Glücklicherweise ging das auch für die Herrschaften Chefs in die Hose weil die Produkte die in Polen hergestellt wurden unbrauchbar waren und die Firma danach pleite war. Das zweite Mal arbeitslos wurde ich 2009 weil Banken meinten spekulieren zu müssen und meinem damaligen Arbeitgeber daher die Aufträge weggebrochen sind.
Ein Großteil meiner Restschulden besteht aus Zinsen während die Banken sogar bereits Gewinn gemacht haben. 5 Jahre lang Darlehen abbezahlt macht ca. 12x700x5= 42.000 Euro. Die Zwangsversteigerung hat 66.000 Euro gebracht. Macht zusammen 108.000 Euro. Das Darlehen hatte jedoch ursprünglich nur eine Höhe von ca. 95.000 Euro). Die Bank möchte dennoch jetzt noch etwa 36.000 Euro haben während von mir gefordert wurde (wie hier im Blog ja schon nachzulesen ist) dass ich eine Zeitlang auf 10% meines Einkommens verzichten musste weil es den Banken so schlecht geht, mein Arbeitsplatz war auf einmal wech weil die Banker spielen mussten und ich soll über Steuern die sogenannten Bankenrettungspakete tragen und dafür soll dann nicht einmal nur ich als Gläubiger bluten und aufs Existenzminimum gesetzt werden - sondern die ganze Familie wird in Sippenhaft genommen.
Dazu kommt noch das sogenannte Stiefkindproblem. Stiefkinder werden von den Insolvenzgerichten nicht anerkannt. Mit der Ablehnung vom Gericht können die Kinder dann beim Jobcenter noch ein paar Euro Arbeitslosengeld II bekommen (Regelbedarf Kind minus Kindergeld). Ich selbst habe mich und meine Frau erfolgreich mit dem Hinweis dass das Insolvenzgericht entschieden hat dass die Kinder mich, und bezüglich meines Einkommens auch ihre eigene Mutter, nichts angehen von der Bedarfsgemeinschaft distanziert.

Ende der Privatinsolvenz

Sechs Jahre sind vorbei. Meine Insolvenz ist nun beendet. Selbst am Ende der Insolvenz muss man aber aufpassen dass der Insolvenzverwalter die Pfändungen rechtzeitig stoppt. Viele Insolvenzverwalter pfänden unrechtmäßig noch anteilig das Einkommen nachdem die Gültigkeit der Abtretungserklärung erloschen ist.

Die Abtretungserklärung nach § 287 II InsO lautet:

... daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.

und nicht

dass der Schuldner seine pfändbaren Forderungen, die im Zeitraum von 6 J. nach der Eröffnung erarbeitet werden abtritt. 

Ein Einkommen für das noch gearbeitet werden muss ist ist kein laufender Bezug und von nachträglich rückwirkender anteilmäßiger Pfändung steht da auch nichts. Sechs Jahre sind sechs Jahre und nicht sechs Jahre und zusätzlich je nach Auslegung des Treuhänders ob er nun einen Teil des Monats oder gar Weihnachts- und Urlaubsgeld noch abwarten möchte.

Im Übrigen werden von dem Geld die Ausgaben für den nächsten Monat bestritten. Das Insolvenzverfahren würde durch ein derartiges Vorgehen also mindestens einen Monat länger, wenn es um Weihnachts- und Urlaubsgeld verlängert werden würde und im Januar die sechs Monate um wären könnte der Treuhänder die Pfänderei fälschlicherweise sogar um fast 12 Monate verlängern. Das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.

http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-57553.html
https://dejure.org/gesetze/InsO/287.html

Richtig beendet ist das Insolvenzverfahren allerdings erst nach drei weiteren Jahren zuzüglich der Zeit bis zum 31. Dezember des Jahres. Dann erst - also 10 bis 11 Jahre nach Beginn - löschen Schufa und Co den Eintrag.

Privatinsolvenz in anderen Ländern

Übrigens andere Länder die bereits nach 6 Monaten bis 1,5 Jahren "All inclusive" die Schulden erlassen sind auch nicht untergegangen. Es gibt einen regelrechten Schuldentourismus nach England, Frankreich, Spanien, Tschechien und Holland wo deutsche Schulden innerhalb von ca. 6 bis 48 Monaten legal abgeschüttelt werden können. Wenn man über genügend Kapital, bis zu 10.000 Euro, verfügt und mobil ist.

18. März 2013. Auf dem Zehnten Isolvenzrechtstag in Berlin waren von der Richterin am Bundesgerichtshof bis zu den Vertretern der Inkasso-Institute alle der Meinung dass das neue Gesetz so hilfreich wie ein Kropf ist.

Spenden für Gar Nix sind willkommen
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Weitere Kommentare zum Thema im Nixblog
Stiefkindproblem bei Insolvenz - Steuerzahler kommt für Gewinne von Banken auf 
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Inkassounternehmen

Bilder aus Wikimedia Commons
Eva Hermann - 2006, Lizenz: GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder später, Urheber: Tomukas Thomas Holbach

Quellen
13.11.2018, Tagesschau, Privathaushalte, Fast sieben Millionen sind überschuldet
29.11.2017, Welt, ÜBERSCHULDUNG, Der finanzielle Ruin ist oft nicht selbst verschuldet
22.02.2017, Zeit, Verschuldung, Eben noch im Job, jetzt 15.000 Euro Schulden
13.12.2016, FAZ, Trotz Mindestlohn, Immer mehr Menschen haben Schulden
13.12.2016, Tagesschau, Armutsbericht der Regierung, Immer mehr Haushalte überschuldet
10.11.2016, Focus, Schuldneratlas 2017, Jeder Zehnte in Deutschland überschuldet - mittlere Generation oft finanziell in Not
16.09.2016, Spiegel, Alarmierende Statistik, Armutsrisiko steigt auf höchsten Stand seit Wiedervereinigung
06.09.2016, Zeit, Armutsbericht, Kein Job, kein Geld, überschuldet
21.07.2016, Focus, Finanzen, Fast 700 000 Privatpersonen stecken im Insolvenzverfahren
11.11.2015, Zeit, Schuldneratlas, Senioren haben hohe Schulden
02.11.2015, Focus, Überschuldungsreport 2015, Studie zeigt: Deutsche landen immer früher in der Schuldenfalle
02.12.2014, Stern, Schuldeneintreiber warnen, Rentner können ihre Rechnungen nicht mehr zahlen
06.11.2014, FAZ, Studie, Deutsche verschulden sich immer mehr
01.07.2014, Welt, INSOLVENZRECHT, Der gefährliche neue Weg aus den Schulden
29.06.2014, Tagesspiegel, Privatinsolvenz, Die Schuldfrage stellt sich neu
06.11.2013, Welt, Bundesweite Studie Schuldneratlas zeigt die grassierende Altersarmut
20.10.2013, Welt, Überschuldungsreport, So tief stecken die Deutschen in der Schuldenfalle
07.06.2013, Spiegel, Sitzung der Länderkammer, Bundesrat billigt Rentenerhöhung
07.06.2013, Anwaltskanzlei Kraus, Bundestag verabschiedet die Reform des Insolvenzverfahrens
06.06.2013, Stern Privatinsolvenzen in Deutschland nehmen wieder zu
17.05.2013, Sueddeutsche, Privatinsolvenz, Zweite Chance für zahlungsfähige Schuldner
17.05.2013, Tagesschau, Reform der Privatinsolvenz, Schneller raus aus den Schulden
17.04.2013, taz, Schufa-Analyse zu Jugendlichen, Angst vorm Leben im Minus
18.03.2013, Welt, Privatpleiten, Neues Insolvenzrecht hilft den wenigsten Schuldnern
21.10.2012, Welt, Überschuldung, Wenn als letzter Ausweg nur Privatinsolvenz bleibt
11.09.2012, Focus, Privatinsolvenz,Ausstieg aus der Schuldenfalle
20.07.2012, Welt, Arbeiitsrecht, Urlaubsgeld ist derzeit nicht pfändbar
19.07.2012, Sueddeutsche, Studie über hohe Dispokredite, Völlig überzogen
18.07.2012, Sueddeutsche, Neues Insolvenzrecht, Überleben trotz Schulden
18.07.2012, Welt, Kabinettsbeschluss, Verbraucher sollen schneller aus der Pleite kommen
Wikipedia, Privatinsolvenz

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Privatinsolvenzen: Was wird aus den Interessen der Gläubiger? - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/tid-24636/privatinsolvenzen-was-wird-aus-den-interessen-der-glaeubiger_aid_699820.html
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Privatinsolvenzen: Abkürzung auf dem Weg in ein schuldenfreies Leben - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/news/tid-24636/privatinsolvenzen-abkuerzung-auf-dem-weg-in-ein-schuldenfreies-leben_aid_699818.html